Lützelflüh führt eine Tempo-30-Zone im Unterdorf ein
Wie die Gemeinde Lützelflüh mitteilt, wurde das Projekt zur Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone im Unterdorf noch einmal angepasst.
Im Sommer 2021 hat der Gemeinderat einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro die flächendeckende Einführung einer Tempo-30-Zone zu prüfen und ein Projekt auszuarbeiten.
Mit einbezogen wurde auch der Kirchplatz, bei welchem der Kanton Bern ebenfalls Tempo 30 einführen will.
Das erforderliche Gutachten für die Einführung von Tempo 30 wurde erarbeitet und dem Gemeinderat anschliessend zur Beschlussfassung übergeben.
Eine Interessengemeinschaft stellte sich gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Dorfstrasse und hat dem Gemeinderat am 9. Dezember 2022 die Petition «Nein zur Einführung einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 auf der Dorfstrasse» mit 636 Unterschriften eingereicht.
Flächendeckende Tempo-30-Zone im Unterdorf
Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gemeindepräsidenten Kurt Baumann hat sich eingehend mit den Argumenten und Anliegen der Petitionäre auseinandergesetzt.
Auch wurden Gespräche mit den zuständigen Stellen des Kantons Bern geführt, welche der Einführung einer Tempo-30-Zone die Zustimmung geben müssen.
Unter Berücksichtigung aller Argumente hat der Gemeinderat am 26. Juni 2023 entschieden, am ursprünglichen Entscheid, im Unterdorf eine flächendeckende Tempo-30-Zone einzuführen, festzuhalten.
Massnahmen werden im Frühjahr 2024 umgesetzt
In der Zwischenzeit wurde das Projekt in Absprache mit der IG SVG Vernunft nach erneuten Gesprächen noch einmal angepasst.
Neu wird von der Emmentalstrasse her das bisherige Temporegime «Generell 50» auf der Dorfstrasse bis nach dem Bahnübergang so belassen und die Tempo-30-Zone erst nach dem Bahnübergang signalisiert.
Auf der Parkettstrasse und der Bahnhofstrasse wird jedoch wie geplant Tempo 30 eingeführt.
Die Publikation der Verkehrsmassnahmen wird bald erfolgen. Umgesetzt werden die Massnahmen im Frühjahr 2024.