Jagd

Jagd- und Fischereireviere in Laufen werden neu verpachtet

Nau.ch Lokal
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Laufental,

Wie die Gemeinde Laufen meldet, können sich Interessentengruppen bis 16. Oktober 2023 als Pächter für den Zeitraum 2024 bis 2032 bei der Gemeinde bewerben.

Die Birsbrücke in Laufen während des Hochwassers im Sommer 2021.
Die Birsbrücke in Laufen während des Hochwassers im Sommer 2021. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Einwohnergemeinde Laufen schreibt für die neue Periode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031 die Fischpachtreviere aus.

Diese umfassen die Birs-Fliessstrecke (9.99 Hektar) sowie Greifelbach, Wahlenbach, Diebach und Tschabrunnenbächli.

Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Fischereigesetz zu entnehmen.

Der Stadtrat vergibt die Pacht entweder den bisher Berechtigten oder derjenigen Interessentengruppe mit den meisten ortsansässigen Fischern.

Kriterien für Interessentengruppen und Entscheidungsverfahren

Ist dies nicht möglich, ist die Interessentengruppe mit den meisten Fischern mit Wohnsitz im Kanton zu bevorzugen.

Bewerben sich mehrere ranggleiche Interessentengruppen, entscheidet der Stadtrat.

Die Stadt Laufen schreibt für die Periode vom 1. April 2024 bis 31. März 2032 die Jagdreviere der gesamten Gemeinde (jagdlich genutzte Gesamtfläche von 768 Hektar) zur Verpachtung aus.

Dies umfasst den Revierteil Laufen-Bueberg (jagdlich genutzte Fläche von 439 Hektar) und den Revierteil Laufen-Stürmen (jagdlich genutzte Fläche von 329 Hektar).

Kriterien für Jagdgesellschaften

Für die Verpachtung der Jagdreviere gelten die Anforderungen des Wildtier- und Jagdgesetzes vom 1. Januar 2022.

Für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einer Jagdgesellschaft sind Kriterien wie wildökologisch, fachgerechter Jagdbetrieb, fachgerechte Hege, tierschutzgerechte Nachsuche, Sicherstellung der Jagdaufsicht, örtliche Nähe der jagdberechtigten Mitglieder zum Jagdrevier und Kooperationsbereitschaft erforderlich.

Die revierspezifische Gewichtung dieser Kriterien obliegt der Einwohnergemeinde.

Sofern die bisherigen Jagdgesellschaften für die Einhaltung der aufgeführten Kriterien Gewähr geboten haben, berücksichtigt der Stadtrat bei der Pachtvergabe zur Erhaltung von Kontinuität auch das Kriterium der bewährten Zusammenarbeit.

Das Bewerbungsverfahren läuft bis am 16. Oktober 2023

Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.

Interessierte Gruppen für die Fischereipacht sowie interessierte Jagdgesellschaften für die Jagdpacht können ihre Bewerbung bis spätestens am 16. Oktober 2023 per Post oder E-Mail an die Stadtverwaltung Laufen einreichen.

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