Beschwerde abgelehnt - Abstimmung in Laupen kann stattfinden
Die Gemeinde Laupen kann am kommenden Sonntag wie geplant über die Zone mit Planungspflicht «Laupen Süd» abstimmen.
Die Gemeinde Laupen kann am kommenden Sonntag wie geplant über die Zone mit Planungspflicht «Laupen Süd» abstimmen. Der Berner Regierungsstatthalter hat die Stimmrechtsbeschwerde eines Bürgers gegen die Abstimmungsbotschaft abgewiesen.
Wie das Statthalteramt am Mittwoch mitteilte, ist Statthalter Christoph Lerch nach einer Prüfung des Dokuments zum Schluss gekommen, die Botschaft sei ausgewogen, vollständig und enthalte keine falschen Darstellungen. Der Beschwerdeführer hatte sie als lückenhaft, irreführend und teilweise falsch bezeichnet.
Stattfinden kann die kommunale Abstimmung, weil der Statthalter einer allfälligen Beschwerde gegen seinen Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen hat.
Auf dem Gelände der ZPP «Laupen Süd» befand sich früher der Coop und die Bäckerei Ritz. Das heute brachliegende Areal soll bebaut und aufgewertet werden, wie es in der Abstimmungsbotschaft heisst. In Laupen wird am Sonntag über drei Vorlagen abgestimmt.