Tödlicher Velounfall: Basler Staatsanwaltschaft muss ermitteln
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt muss die Strafuntersuchung gegen einen Autofahrer wieder aufnehmen. Er war 2015 in einen Unfall verwickelt, bei dem ein Velofahrer zu Tode kam. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Witwe und der Tochter des Verstorbenen gutgeheissen.
Der 60-jährige Velofahrer hatte im Mai 2015 dem Autofahrer auf der Verzweigung Sierenzerstrasse/Rufacherstrasse den Rechtsvortritt abgeschnitten. Das Auto kollidierte mit dem Velofahrer. Dieser wurde zunächst mitgeschleift und dann vom Auto überfahren.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen den Autofahrer ein. Ihrer Ansicht nach hätte der Autolenker den Unfall nicht verhindern können. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der Autolenker war mit 25 bis 30 km/h in der Tempo-30-Zone gefahren und musste gemäss Staatsanwaltschaft seine Aufmerksamkeit nach rechts wenden, um einem sich allfällig nähernden Fahrzeug den Vortritt zu gewähren. Der Autolenker habe nicht damit rechnen müssen, dass ihm im letzten Moment von links den Vortritt abschneiden würde.
Das Bundesgericht folgt dieser Begründung nicht. Es kommt zum Schluss, dass es nicht völlig aussergewöhnlich sei, wenn jemandem bei unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen der Rechtsvortritt genommen werde. Zudem seien verschiedene Punkte nicht klar.
Unbeantwortet sei unter anderem die Frage, ob der Autolenker einen Kontrollblick nach links geworfen habe und ob er nach der Kollision ungebremst weitergefahren sei. Unbeachtet sei zudem das unfallanalytische Gutachten geblieben. Demzufolge hätte der Autofahrer sich wegen der unübersichtlichen Situation in die Kreuzung vortasten müssen. (Urteil 6B_782/2019 vom 19.6.2020)