Alle in Seltisberg ansässigen Hunde müssen gemeldet sein
Wie die Gemeinde Seltisberg mitteilt, müssen alle Hunde bei der Gemeindeverwaltung gemeldet sein. Auch Todesfälle von Hunden müssen mittgeteilt werden.
Alle in Seltisberg wohnhaften Hunde müssen bei der Gemeindeverwaltung registriert sein.
Gemäss kantonalem Hundegesetz wird dazu der Hunde-Impfausweis mit Hunde-Chip-Nummer und ein Nachweis der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken benötigt.
Neu-Hundehalter benötigen für den ersten Tierarztbesuch die Amicus-Personen-ID. Dafür meldet man sich bei der Gemeindeverwaltung.
Halterwechsel sind in Amicus zu melden
Die Neu-Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der frühere Halter des Hundes den Halterwechsel in Amicus auf meldet.
Anschliessend müssen die Neu-Hundehalter den Hund in Amicus übernehmen.
Es wird auch gebeten, mitzuteilen, wenn der Hund verstorben ist oder weitergegeben wurde.
Die Hundesteuer ist einmal im Jahr fällig
Neu in der Gemeinde gehaltene Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden.
Gebühren, die bereits andernorts entrichtet wurden, werden erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben.
Die periodischen Gebühren für die Hundehaltung werden pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht (Hund älter als vier Monate) und bis Ende Jahr anteilsmässig.
Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.