Basel-Landschaft: Betretungsverbot der Birs zum Fischschutz

Wie der Kanton Basel-Landschaft informiert, hat das Amt für Wald beider Basel am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt.

Die Birs gibt der Gemeinde Birsfelden ihren Namen und bildet hier die Grenze zwischen den Halbkantonen Basel-Stadt und Baselland. Wenige hundert Meter flussabwärts fliesst die Birs in den Rhein.
Die Birs gibt der Gemeinde Birsfelden ihren Namen und bildet hier die Grenze zwischen den Halbkantonen Basel-Stadt und Baselland. Wenige hundert Meter flussabwärts fliesst die Birs in den Rhein. - Nau.ch / Werner Rolli

Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den steigenden Wassertemperaturen im Rhein zu einer Fischmigration in den kühlen- und sauerstoffhaltigen Unterlauf der Birs.

Wo vorhanden ziehen sie sich in die wenigen, noch verbliebenen tieferen Stellen zurück.

Die hohe Fischkonzentration führt bei den vom Aussterben bedrohten Nasen, Äschen und Junglachsen zu einem Dichtestress.

Mit einer Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen trotz der vorhergesagten Gewitter nicht zu rechnen. Angesichts der anhaltenden tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt.

Rücksprache beider Basel mit der Einwohnergemeinde Birsfelden

Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben sicherzustellen.

Deshalb beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft – in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Basel-Stadt und mit der Einwohnergemeinde Birsfelden – ein sofortiges Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke.

Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Hunde. Ausdrücklich erlaubt bleibt das Baden und Fischen im Rhein sowie ausserhalb der definierten und signalisierten Birsabschnitte.

Abschnitt zwischen der Birsmündung in den Rhein und der Redingbrücke

Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt für den Abschnitt der Birs zwischen der Birsmündung in den Rhein und der Redingbrücke ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr, ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot.

Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf.

Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.

Widerhandlungen sind strafbar

Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt zudem für den Abschnitt der Birs zwischen der Brücke beim Restaurant Crazy Horse bis zum Kraftwerk Neue Welt (inklusive Wehrkolk), sowie zwischen der Trambrücke in der Hofmatt und der Heiligholzbrücke in Münchenstein ab Freitag, 21. Juli 2023, 12 Uhr ein Fischerei- sowie ein Bade- und Betretungsverbot.

Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs, im Rhein und im Unterlauf der Ergolz möglich.

In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden.

Allgemein rufen die Behörden zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.

Erhebliche Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell wieder erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3).

Grillfeuer darf nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden. Dieses muss immer beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden.

Die Gewitter in den vergangenen Tagen mit lokal unterschiedlichen Niederschlägen haben wenig Wirkung erzielt, weil die Böden durch das warme Wetter und den steten Biswind sehr trocken sind.

Im Wald ist die Bodenvegetation vielerorts noch frisch, was die Brandentstehung und Feuerausbreitung hemmt, wo die Waldbestände aber offener sind oder an sonnigen Hanglagen, nimmt dieser Effekt ab.

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