Basel bewilligt befristeten Standplatz für Fahrende in Füllinsdorf
Der vorgesehene befristete Standplatz auf der Reservefläche der ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf soll zehn Stellflächen à je 200 Quadratmeter bieten. Er soll den Schweizer Fahrenden während drei bis fünf Jahren zur Verfügung stehen.
Damit der befristete Standplatz in Füllinsdorf den Fahrenden rechtzeitig auf die Winterperiode ab Ende Oktober 2023 zur Verfügung stehen kann, wurde das Baugesuch bereits eingereicht. Bis zur Inbetriebnahme wird eine sickerbare Fläche mit entsprechenden Werkleitungsanschlüssen sowie einer Entsorgungsstelle mit Containern für gebührenpflichtige Abfallsäcke erstellt.
Fortschritte und Verpflichtungen
Die Prüfung nach einem definitiven Standort wird durch das Hochbauamt weiterhin vorangetrieben, da die Reservefläche der ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf gemäss aktueller Planung erweitert und deshalb in drei bis fünf Jahren zu diesem Zweck zur Verfügung stehen muss.
Gemäss Vorgaben des Bundes ist auch der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende bereitzustellen und diese entsprechend den Grundlagen des kantonalen Richtplans planungsrechtlich zu sichern.
Zwei Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es aktuell zwei Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende. Diese befinden sich in den Gemeinden Liestal und Wittinsburg. Beide Plätze sind planungsrechtlich gesichert, wobei jener in Wittinsburg ganzjährig, derjenige in Liestal jeweils von April bis Oktober geöffnet ist.