Baselbieter TCS-Initiative gegen Tempo 30 rechtlich nicht zulässig
Die im letzten April vom Verein Touring Club Schweiz (TCS) eingereichte Initiative «Tempo 30 – nur mit Zustimmung des Volkes» ist rechtsungültig.
Die im letzten April vom Verein Touring Club Schweiz (TCS) eingereichte Initiative «Tempo 30 – nur mit Zustimmung des Volkes» ist rechtsungültig. Zu diesem Schluss kommt ein von der Baselbieter Regierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
Begutachtet hatte die Initiative Professor Andreas Stöckli der Universität Freiburg, wie die Exekutive am Mittwoch mitteilte.
Gegen übergeordnetes Recht verstossen
Das Gutachten komme zum Schluss, dass die Initiative in mehrfacher Hinsicht offensichtlich gegen übergeordnetes Recht verstossen würde – so etwa gegen die in der Kantonsverfassung festgelegte Hoheit des Kantons über die Kantonsstrassen und gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Zudem ist der Initiativtext gemäss Mitteilung nicht mit dem Strassenverkehrs- und Umweltschutzrecht des Bundes vereinbar.
Die Regierung beantragt dem Landrat deshalb, die Initiative für rechtsungültig zu erklären. Auch soll die Motion der FDP-Fraktion «Tempo 30 nur mit demokratischer Legitimation» abgeschrieben werden.
Der TCS hatte vergangenen April seine Initiative «Tempo 30 – nur mit Zustimmung des Volkes» mit über 11'500 Unterschriften bei der Baselbieter Landeskanzlei eingereicht.