Baselbieter Wahlsystem für den Landrat soll erneuert werden
Bei Wahlen ins Baselbieter Parlament sollen die proportionalen Parteistärken besser abgebildet und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen verringert werden.
Die Geschäftsleitung des Landrats schlägt dem Parlament eine Revision des Wahlrechts nach kantonsweitem Doppelproporz-System vor. Das heutige Wahlsystem bilde den Proporz teilweise nur verzerrt ab und führe zu schwer erklärbaren Sitzverschiebungen zwischen den Wahlkreisen, teilte die Geschäftsleitung des Landrats am Freitag, 1. Juli 2022, mit.
Das revidierte Wahlrecht soll bei den Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2027 erstmals gelten. Das Stimmvolk soll gemäss der Geschäftsleitung zuvor «zwingend» über das vorgeschlagene Wahlrecht abstimmen können.
Konkret schlägt die Geschäftsleitung dem Parlament vor, dass bei Beibehaltung der heutigen Wahlkreise künftig ein kantonsweiter Doppelproporz als Ausgleichsmechanismus gelten soll. Auch soll die «demokratiepolitisch heikle Sechs-Sitze-Garantie» für die einzelnen Wahlkreise gestrichen und durch einen «geschenkten» ersten Sitz ersetzt werden.
Nur FDP und SVP sehen den Handlungsbedarf nicht oder nur bedingt gegeben
Die Geschäftsleitung beantragt dem Landrat, die Baselbieter Regierung mit einer entsprechenden Reform zu beauftragen.
Die Geschäftsleitung des Landrats hatte den Politologen und Wahlrechtsexperten Daniel Bochsler mit der Analyse des geltenden Wahlrechts im Kanton Basel-Landschaft beauftragt. Bochsler ist Privatdozent an der Universität Zürich sowie Professor an der Universität Belgrad und der Central European University in Wien.
Er empfahl eine komplette Reform, Wahlregionen mit Doppelproporz oder einen kantonalen Doppelproporz einzuführen.
Gemäss der Vorlage der Geschäftsleitung befürworten von den Grünen bis zur Mitte alle Parteien «relativ deutlich» eine Überarbeitung des heutigen Wahlsystems. FDP und SVP hingegen sehen den Handlungsbedarf nicht oder nur bedingt gegeben.
Das geltende Baselbieter Wahlsystem für den Landrat basiert auf zwölf Wahlkreisen, die in vier Wahlregionen zusammengefasst sind. Auf Ebene der vier Regionen werden die Sitze nach Nationalratsproporz vergeben. Innerhalb der Wahlregionen werden die Sitze auf die Wahlkreislisten im Bruchzahlverfahren vergeben.