Die Gemeinde Bubendorf stellt auf QR-Rechnungen um
Wie die Gemeinde Bubendorf informiert, kann man nach dem 30. September 2022 nur noch mit dem QR-Code Gemeinderechnungen bezahlen.
Per 23. Mai 2022 wird die Gemeinde Bubendorf auf die QR-Rechnung umstellen. Ab diesem Datum versendet die Gemeindeverwaltung nur noch die neue QR-Rechnung. Die bisherigen Einzahlungsscheine werden durch die QR-Rechnung mit einem Empfangsschein und einem Zahlteil mit dem QR-Code ersetzt.
Ende Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Die QR-Rechnung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Harmonisierung und Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs. Der Kreislauf von der Fakturierung bis hin zur Zahlung und Avisierung wird durch die QR-Rechnung digitaler, schneller und damit auch wirtschaftlicher.
Der mit der QR-Rechnung zusammenhängende Einstellungstermin der roten und orangen Einzahlungsscheine wird schweizweit am 30. September 2022 erfolgen. Diese Umstellung bringt für die Einwohner gewisse Veränderungen. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst.
Was man unbedingt wissen muss
Die QR-Rechnung mit weissem Einzahlungsschein enthält alle für eine Zahlung relevanten Daten in digitaler Form; einerseits als QR-Code, andererseits sind Informationen wie IBAN-Nummer, Referenz et cetera weiterhin angedruckt. QR-Rechnungen können über alle gängigen Zahlungskanäle (Bank-/ Postschalter, E-Banking, Mobile Banking und so weiter) bezahlt werden.
Am Schalter, am Zahlautomat oder per Zahlungsauftrag: Die QR-Rechnung funktioniert wie ein Einzahlungsschein (Bezahlteil und Empfangsschein), der am Bank- oder Postschalter sowie am Zahlautomat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an ein Finanzinstitut geschickt werden kann.
Via E-Banking: Man muss sich bei seinem Finanzinstitut einloggen und die Zahlungsinformationen (IBAN, Referenz und Rechnungsbetrag) manuell erfassen oder den QR-Einzahlungsschein mittels Computer-Kamera einscannen.
Via Mobile Banking: Man öffne seine Mobile Banking-App auf dem Smartphone und scanne den QR-Code auf dem Einzahlungsschein mit der QR-Reader-Funktion ein.
Auf was man besonders achten sollte
Wenn man Überweisungen an die Gemeinde Bubendorf jeweils mittels eines Dauerauftrags oder einer Zahlungsvorlage getätigt hat, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden, lösche man diese – entweder in seinem E-Banking oder über sein Finanzinstitut.
Zahlungen, die mit vorhandenen Daueraufträgen und Zahlungsvorlagen ausgelöst werden, können nach dem 30. September 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Solche Zahlungen werden automatisch zurückgewiesen beziehungsweise seinem Konto gutgeschrieben.
Man beachte bitte allgemein, dass die orangen und roten Einzahlungsscheine ab dem Einstellungstermin (30. September 2022) schweizweit von allen Zahlungskanälen (E-Banking, Bank- und Postschalter und so weiter) abgewiesen werden. Zahlungen, die mit «alten» Einzahlungsscheinen erfolgen, werden zurückgewiesen beziehungsweise automatisch an die Bürger zurückvergütet.