In Wäldern um Reigoldswil herrscht Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Reigoldswil informiert, dauert die Leinenpflicht bis Ende Juli 2023, um den Waldschutz zu gewährleisten.
Während der Hauptsetz- und Brutzeit (April bis Juli 2023) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen (Paragraf 35 Absatz 1 des Jagdgesetzes vom 30. März 1992).
Laut Paragraf 4 des Reglements über die Hundehaltung der Gemeinde Reigoldswil, sind die Hundehalter verpflichtet, für eine ständige Überwachung der Hunde zu sorgen.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufengelassen werden.
Die Hundehalter sorgen dafür, dass weder Kulturland beeinträchtigt wird noch Belange des Waldschutzes oder der Jagd verletzt werden.
Hunde nicht im Auto zurücklassen
Leider passiert es immer noch viel zu oft, dass Hunde bei sommerlichen Aussentemperaturen im Auto zurückgelassen werden.
Ein Auto heizt sich in nur wenigen Minuten auf und wird zur Todesfalle für den zurückgelassenen Vierbeiner.
Die Gemeinde bittet die Hundehalter, solche Situationen zu vermeiden.