Kanton Basel-Landschaft entwickelt Rehabilitationsangebote weiter

Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, geht er die umfassende Neuplanung der Rehabilitation zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt an.

Stationäre Behandlung
Ein Qualitätsmonitoring zeigt die Wirksamkeit der stationären Rehabilitation. (Symbolbild) - Keystone

Der Versorgungsplanungsbericht für die Rehabilitation ist bereit und wird den Kantonen, den Spitälern der Region sowie den Verbänden zur Vernehmlassung zugestellt.

Der Bericht bildet die Basis für die Spitalplanung in der Rehabilitation ab dem Jahr 2025 und enthält zentrale, für die Planung relevante Informationen.

Die rehabilitative Versorgung ist ein leistungsfähiger und innovativer Baustein in der Gesundheitsversorgung der Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel (GGR).

Der Bericht legt den Fokus auf die Frage, wie viele rehabilitative Spitalleistungen die Bevölkerung in den beiden Basel braucht.

Wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige Versorgung

Die Beantwortung stützt sich auf eine Analyse des aktuellen sowie eine Prognose des zukünftigen Bedarfs.

Ziel der aktuellen Spitalplanung im Bereich der Rehabilitation ist es wie in der Akutsomatik und der Psychiatrie, eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich nachhaltig tragbare und zukunftsfähige Versorgung zu ermöglichen.

Dabei fokussiert sich die vorliegende Bedarfsplanung vornehmlich auf die stationäre medizinische Rehabilitation der Bevölkerung der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) und berücksichtigt die Vorgaben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK).

Die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen bildet der Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Überdurchschnittliche Versorgung wird angegangen

Aus der vorliegenden Versorgungsanalyse für das Jahr 2021 resultiert, dass die Einwohner der GGR, abhängig von der Altersgruppe, zwischen zehn und 20 Prozent mehr Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen als zu erwarten gewesen wäre.

Die hohe stationäre Inanspruchnahme der Wohnbevölkerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann nicht vollständig durch soziodemographische und -ökonomische Merkmale der Bevölkerung in der GGR begründet werden.

Die Bedarfsanalyse konnte aufzeigen, dass vor allem die Anzahl akutsomatischer Spitalaufenthalte einen grossen Effekt auf die Inanspruchnahme der Rehabilitation hat.

In der Akutsomatik und Psychiatrie wird die überdurchschnittliche Versorgung gegenüber der restlichen Schweiz mit dem Mengendialog respektive dem Verlagerungsdialog angegangen.

Bewerbungsverfahren bis Ende Oktober 2023

In der Rehabilitation soll die überdurchschnittliche Inanspruchnahme der Versorgung mittels eines sogenannten Entwicklungsdialogs in Richtung vermehrte ambulante Versorgung gelenkt werden.

Nach der Vernehmlassung startet im September das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler im Bereich der stationären Rehabilitation, das bis Oktober 2023 dauert.

Von Februar bis Mai 2024 finden Gespräche mit Leistungserbringern statt.

Bis im November 2024 sollen die definitiven Spitallisten durch die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt werden und am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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