Reigoldswil erinnert Hundehalter an die Leinenpflicht
Wie die Gemeinde Reigoldswil mitteilt, sind während der Hauptsetz- und Brutzeit (April bis Juli) alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
Laut Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Reigoldswil sind Hundehalter verpflichtet für eine ständige Überwachung der Hunde zu sorgen.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufengelassen werden.
Die Hundehalter sorgen dafür, dass weder Kulturland beeinträchtigt wird noch Belange des Waldschutzes oder der Jagd verletzt werden.
Hunde nicht im Auto zurücklassen
Es ist daran zu denken, dass bei den sommerlichen Aussentemperaturen Hunde nicht im Auto zurückgelassen werden.
Ein Auto heizt sich in nur wenigen Minuten auf und wird zur Todesfalle für den zurückgelassenen Vierbeiner.