Das Luzerner Kantonsgericht hat bestätigt, dass die kantonalen Ansätze für die Asylsozialhilfe gesetz- und verfassungskonform sind.
Das Luzerner Kantonsgericht gibt der öffentlichen Gesundheit gegenüber der Wirtschaftsfreiheit den Vorrang und stützt die vorübergehende Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben. (Archivaufnahme)
Luzerner Kantonsgericht bestätigt die Rechtmässigkeit der Asylsozialhilfeansätze. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Luzerner Kantonsgericht hat entschieden, dass die kantonalen Ansätze für die Asylsozialhilfe gesetzes- und verfassungskonform sind. Sie wies einen von 18 Asylsuchenden eingereichten Antrag zur Aufhebung von Bestimmungen der Kantonalen Asylverordnung ab. Eine Verletzung der Menschenwürde liege nicht vor, hiess es in dem am Dienstag vom Kantonsgericht veröffentlichten Urteil.

Bei den betroffenen Personen stehe die Rückkehr im Vordergrund. Dass die angefochtenen Ansätze unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen, sei daher gerechtfertigt und sachlich begründet.

Der Antrag wurde Anfang 2023 vom ehemaligen Kantonsrat Urban Frye initiiert. Anlass dazu gaben als zu tief gewertete Asylsozialhilfebeiträge.

Kritik an Pauschalbeträgen des Bundes

Je nach Unterkunftsart zahle der Kanton zwischen 11.50 und 14 Franken pro Tag, wie es damals hiess. Zum Vergleich: Einheimische erhalten einen Betrag von 34 Franken pro Tag.

Kritisiert wurde, dass der Bund dem Kanton jedoch einen Pauschalbeitrag von 18 Franken abgelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGericht