Baukommission Luzern heisst Haltegebühr für Reisebusse gut
Die Baukommission unterstützt die Einführung einer Haltegebühr für Reisebusse und den Bebauungsplan für die Weiterentwicklung des Luzerner Kantonsspitals.
Wie die Stadt Luzern schreibt, empfiehlt die Baukommission dem Grossen Stadtrat einstimmig die Einführung einer Haltegebühr für Reisebusse in der Luzerner Innenstadt.
Sie unterstützt zudem den Antrag des Stadtrates, den Bevölkerungsantrag 376 «Carfreier Schwanenplatz jetzt!» teilweise als Postulat zu überweisen. Dem Erlass des Bebauungsplans für die Weiterentwicklung des Luzerner Kantonsspitals stimmt die Kommission zu.
Bericht und Antrag (B+A) 46/2024: «Weiterentwicklung Reisebusregime» und Bevölkerungsantrag 376 «Carfreier Schwanenplatz jetzt!»
Die Baukommission des Grossen Stadtrates behandelte beide Geschäfte zur Zukunft des Reisebusregimes an ihrer Sitzung vom 21. November 2024. In der Kommission war die geplante Einführung einer Haltegebühr für Reisebusse in der Luzerner Innenstadt unbestritten.
Ab März 2025 wird das Ein- und Aussteigen am Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz 100 Franken pro Bus kosten. Mit den erhobenen Gebühren sollen die anfallenden Kosten gedeckt, eine Einlage in den Fonds zur Aufwertung der Innenstadt geleistet und der öffentliche Verkehr unterstützt werden.
Die Baukommission begrüsst zudem die Einführung eines Reservationssystems mit Zeitfenstern (Slot-Management), das der Stadtrat ab 2026 einführen will. Sie empfiehlt dem Grossen Stadtrat einstimmig die Zustimmung zum Planungsbericht, zur beantragten Änderung des Parkgebührenreglements und zum Sonderkredit über 14,5 Millionen Franken für die Umsetzung.
Protokollbemerkungen unter anderen zu Toiletten-Infrastruktur
Die Baukommission überwies zudem diverse Protokollbemerkungen. Diese verlangen die Prüfung einer Gebührenerhebung von Parkplätzen bei Hotels (falls diese auf öffentlichem Grund erstellt werden), eine Aufwertung der Infrastruktur wie zum Beispiel Toiletten für Reisende am Kasernen- und am Löwenplatz sowie eine Plafonierung der geplanten Zeitslots auf dem Schwanenplatz auf dem Niveau von 2022 bis 2024.
Teilweise knapp nicht überwiesen wurden Bemerkungen zu einer Beschränkung der möglichen Gebührenanpassungen durch den Stadtrat, einer zukünftigen finanziellen Beteiligung der Anrainer am Schwanenplatz an der Finanzierung des Carregimes sowie einer noch stärkeren Beschränkung der Zeitslots auf dem Schwanenplatz.
Haltegebühr und Slot-Management erfüllen wichtige Forderungen des Bevölkerkungsantrags
Die Baukommission hörte eine Vertretung des Bevölkerungsantrags 376 «Carfreier Schwanenplatz jetzt!» an und diskutierte anschliessend den Antrag. Mit der Einführung einer Haltegebühr und eines Slot-Managements werden durch den B+A 46 bereits einige wichtige Forderungen des Bevölkerungsantrags erfüllt. D
er Stadtrat will eine langfristige Lösung für die Reisebusparkierung finden, bevor er über eine definitive Schliessung des Ein- und Aussteigeregimes am Schwanenplatz entscheidet.
Schliesslich beschloss die Kommission mit knapper Mehrheit, den Antrag des Stadtrates auf teilweise Überweisung als Postulat zu unterstützen.
Eine Minderheit hätte sich eine Behandlung als Motion und damit konkretere Zugeständnisse zur langfristigen Befreiung des Schwanenplatzes von der Reisebusparkierung gewünscht.
B+A 40/2024: «Aufhebung Bebauungsplan B 139 Kantonsspital und Erlass Bebauungsplan B 145 Kantonsspital»
Für die Weiterentwicklung des Luzerner Kantonsspitals wurde der Bebauungsplan B 145 erarbeitet, der den bisherigen Bebauungsplan B 139 ersetzen soll. In der Kommission war die Weiterentwicklung des LUKS am bestehenden Standort ebenso unbestritten wie das grundsätzliche Vorgehen in drei Etappen für die Erstellung neuer Bauten.
Intensiv diskutiert wurde hingegen der geplante Rückbau des bestehenden Bettenhochhauses aus den 1980er-Jahren. Diverse Fraktionen waren vom Rückbau ohne weitere Prüfungen nicht überzeugt, insbesondere aufgrund der grauen Energie. Eine Mehrheit der Kommission betonte jedoch, dass eine provisorische oder dauerhafte Nachnutzung des Bettentraktes mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre, und dass der einzige bedeutende Freiraum auf dem zukünftigen Spitalareal entfallen würde.
Aus diesen Gründen lehnte die Kommission mögliche Aufträge für eine obligatorische Prüfung zur Nachnutzung des Bettenhochhauses ab. Sie entschied jedoch, die zeitliche Vorgabe für den Rückbau zu streichen, sodass das LUKS in eigenem Ermessen eine zeitlich begrenzte Zwischennutzung realisieren kann.
Die Baukommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat mit knapper Mehrheit, den neuen Bebauungsplan 145 zu erlassen. Diverse Anträge für Bemerkungen zu zirkulärem Bauen, zum Baumbestand im Quartier und zum Verkehr beziehungsweise der Parkierung wurden von der Baukommission abgelehnt.
Dokumente kommen am 19. Dezember 2024 bzw. 30. Januar 2025 vor den Rat
Der B+A 46/2024: «Weiterentwicklung Reisebusregime» und der Bevölkerungsantrag 376 «Carfreier Schwanenplatz jetzt!» werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 behandelt.
Für die Beratung des B+A 40/2024: «Aufhebung Bebauungsplan B 139 Kantonsspital und Erlass Bebauungsplan B 145 Kantonsspital» ist zurzeit der 30. Januar 2025 vorgesehen.