Stadt Luzern

GPK Luzern befürwortet unbefristete Projekt-Stelle Tourismus

Nau.ch Lokal
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Luzern,

Die GPK des Grossen Stadtrates stimmt der Überführung der befristeten Projektleitungsstelle Tourismus in eine unbefristete 80-Prozent-Stelle zu.

Die Seepromenade in der Stadt Luzern mit Ausblick auf die Altstadt in der Stadt Luzern.
Die Seepromenade in der Stadt Luzern mit Ausblick auf die Altstadt in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern mitteilt, hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) an ihrer Sitzung vom 21. November 2024 den Bericht und Antrag 38/2024 «Umsetzung Vision Tourismus Luzern 2030» beraten.

Darin fordert der Stadtrat die unbefristete Weiterführung der Projektleitungsstelle Tourismus, die ursprünglich bis Ende 2025 befristet war.

Grundlage für diese befristete Projektleitungsstelle bildet die «Vision Tourismus Luzern 2030», die der Grosse Stadtrat 2022 gutgeheissen hat.

Neue Stelle wird aus städtischen Kurtaxen finanziert

Die Geschäftsprüfungskommission teilt die Einschätzung des Stadtrats, dass die «Vision Tourismus Luzern 2030» mithilft, den Tourismus im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung zu entwickeln. In der Diskussion zeigte sich die Kommission mit der bisherigen Arbeit der Projektleitungsstelle und dem Massnahmenplan zufrieden.

Der Massnahmenplan umfasst beispielsweise das Monitoring der Tourismusströme, die Förderung innovativer und umwelt- freundlicher Tourismusangebote, das Reisebusmanagement oder den Dialog und die Sensibilisierung für eine Willkommenskultur.

Zu Fragen führte in der Kommission die konkrete Zusammenarbeit mit der Luzern Tourismus AG oder der Einbezug der städtischen Klima- und Energiestrategie.

Die Geschäftsprüfungskommission stimmte dem Sonderkredit von 1,6 Millionen Franken für die unbefristete Weiterführung der Projektleitungsstelle Tourismus einstimmig zu und nahm vom Bericht und Antrag zustimmend Kenntnis. Die Projektleitungsstelle belastet die städtische Erfolgsrechnung nicht, da sie aus den Kurtaxen der Stadt Luzern finanziert wird.

Abrechnung der Sonderkredite der Finanzdirektion einstimmig gutgeheissen

An der gleichen Sitzung hat die Geschäftsprüfungskommission auch den Bericht und Antrag 37/2024 «Abrechnung von Sonderkrediten der Finanzdirektion» und den Bericht und Antrag 47/2024 «Abschreibung von Motionen und Postulaten» beraten.

Die Abrechnung der Sonderkredite der Finanzdirektion wurde einstimmig gutgeheissen.

Bei der Beratung zur Abschreibung von Motionen und Postulaten hat die Kommission zwei Anträge überwiesen und die Nichtabschreibung der Postulate 232 «Stellvertretungen im Parlamentsbetrieb» und 343 «Integrierte Versorgung in der Stadt Luzern» einstimmig unterstützt.

Sämtliche Geschäfte werden voraussichtlich am 19. Dezember 2024 im Grossen Stadtrat beraten.

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