Stadt Luzern

Kanton will Vereinbarung mit Kirchgemeinde St. Urban LU auflösen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Der Kanton Luzern will die jahrhundertealte Verpflichtung zur Unterstützung der Kirchgemeinde St. Urban aufheben.

kirchenbank
Eine Kirchenbank in einer Kirche. (Symbolbild) - Keystone

Die Luzerner Regierung hat eine Auflösung der Kollaturverpflichtung mit der Kirchgemeinde St. Urban vorgesehen. Ein entsprechendes Dekret will sie dem Kantonsparlament noch in diesem Jahr vorlegen.

Mit der Aufhebung des Kloster St. Urban 1848 durch den damaligen Grossen Rat verpflichtete sich der Kanton, die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten und die Seelsorge sicherzustellen, wie aus der Mitteilung der Staatskanzlei Luzern vom Dienstag hervorgeht.

Kirche und Psychiatrie

Die Kollaturverpflichtung blieb so lange bestehen, da bisher eine enge Verknüpfung der Kirchgemeinde mit der Luzerner Psychiatrie AG (Lups) bestand. Diese ist zuständig für Administration der Kirchgemeinde St. Urban sowie die Personaladministration des Kirchenrates und des Seelsorgepersonals. Die Kosten trug der Kanton.

Das Lups will nun die Administration abgeben, wie es weiter heisst.

Daher plant das Lups nun, diese Aufgabe abzugeben und damit auch seine finanzielle Beteiligung an dieser Institution zu beenden. Daher plant das Lups nun, diese Aufgabe abzugeben und damit auch seine finanzielle Beteiligung an dieser Institution zu beenden.

Zum Loskauf der seelsorgerischen und gebäudlichen Verpflichtung will die Regierung dem Kantonsrat ein Dekret vorlegen, dass die Auflösung regeln soll. Darin vorgesehen ist eine weiterhin kostenfreie Nutzung der Kirche durch die Kirchgemeinde.

Aufgrund der Kollaturverpflichtung erhob die Kirchgemeinde St. Urban bis heute keine Kirchensteuer. Die Kirchgemeinde zählt 403 katholische Einwohnerinnen und Einwohner sowie 62 Unternehmen.

Die Entscheidung über Kirchensteuern

Ob die Kirchgemeinde folglich in der Zukunft Kirchensteuern erheben werde, falle in deren Kompetenzbereich, so die Regierung.

Ähnliche Verpflichtungen seien in den 1970er-Jahren in den Gemeinden Werthenstein, Sursee und Hitzkirch aufgehoben worden, hiess es. Eine Überprüfung der Kollaturverpflichtung St. Urban wurde unter anderem durch mehrere parlamentarische Vorstösse angeregt.

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