Wegen der Corona-Pandemie hat die Luzerner Staatsanwaltschaft im letzten Jahr grossen Aufwand betrieben. Die Anzahl der Fallzahlen blieb mit 45'619 (minus 4 Prozent) auf hohem Niveau.
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Eine Frau mit Maske läuft an einem Schild vorbei, das auf die Maskenpflicht aufmerksam macht. - dpa

Die Staatsanwaltschaft habe besonders komplexe Verfahren und auffällig viele Einsprachen gegen Strafbefehle zu «Covid-19-Fällen» bearbeitet, hiess es am Dienstag bei der Präsentation der Jahresstatistik 2021 der Luzerner Staatsanwaltschaft.

Im Zusammenhang mit Corona seien 2021 total 1250 Delikte bearbeitet worden. Dazu gehörten 65 Kreditbetrugsfälle (2020: 58). Insgesamt betrage die Gesamtdeliktsumme der beiden Corona-Jahre rund 19 Millionen Franken.

Bei den eigentlichen 1122 Covid-19-Fällen, welche Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz betreffen, mache mit 561 Fällen die Missachtung der Maskentragpflicht die Hälfte der Delikte aus. 84 Anzeigen gingen ein, weil sich Betriebe nicht an die behördliche Schliessung gehalten hätten oder Schutzkonzepte nicht eingehalten hätten.

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