Stadt Luzern

Luzern: Kantonsrat gegen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Im Kanton Luzern sollen schwangere Frauen, die zwei Wochen vor der Geburt arbeitsunfähig sind, ihren 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub noch nicht antasten müssen.

Schwangerschaft
Eine Schwangere (Symbolbild). - AFP/Archiv

Der im SP-Postulat geforderte dreiwöchige vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub hat aber am Montag, 23. Mai 2022, im Parlament keine Mehrheit gefunden. Der Rat stimmte der von der Regierung beantragten teilweisen Erheblicherklärung des Postulats mit 80 zu 21 zu.

Melanie Setz Isenegger (SP) forderte den Regierungsrat im Postulat auf, in der kantonalen Personalverordnung einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen für Mitarbeiterinnen zu verankern. Der 16-wöchige Mutterschaftsurlaub solle vollständig nach der Niederkunft bezogen werden können und dadurch nicht angetastet werden.

70 Prozent der werdenden Mütter seien zwei Wochen vor der Geburt krankgeschrieben, hält Melanie Setz Isenegger fest. Obschon Schwangerschaft ja keine Krankheit sei, wie sie sagte. Nur jede sechste Frau arbeite bis zur Geburt.

Dies zeige, dass die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen, gesundheitlich unhaltbar sei und kaum der Realität entspreche. Nicht für alle Frauen seien die medizinischen Gründe für eine Krankschreibung gegeben. Und trotzdem wäre es auch für sie aus gesundheitlicher Sicht besser, wenn sie möglichst erholt gebären könnten. Eine solche Regelung wäre auch für den Kanton Luzern als Arbeitgeber einfacher und würde die Planungssicherheit erhöhen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen gestärkt werden

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken, will die Regierung die schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwei Wochen vor der Geburt nicht mehr an den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub anrechnen. Sie beantragte deshalb, das Postulat teilweise erheblich zu erklären. Die Möglichkeit, dass der Mutterschaftsurlaub bereits zwei Wochen vor dem mutmasslichen Geburtstermin angetreten werden könne, solle weiter bestehen.

In Bezug auf den geforderten dreiwöchigen Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt begrüsste die Regierung eine gesamtschweizerische Lösung. Es habe sich in der Vergangenheit bewährt, bei sozialpolitischen Anliegen, welche auf eidgenössischer Ebene in Erarbeitung seien, auf deren definitive Regelung zu warten, wie Regierungsrat Reto Wyss (Mitte) ausführte.

Gertrud Galliker-Tönz (Grüne) sagte, der Mutterschaftsurlaub in voller Länge sei notwendig, es bestehe Handlungsbedarf. Sie begrüsste es auch, dass der Kanton erste Schritte machen möchte. Markus Schumacher (SVP) bezeichnete die Forderung der Motion als einen «zu weit gehenden Sozialausbau», er lehnte sie ab.

Auch die FDP lehnte den generell geforderten Schwangerschaftsurlaub von drei Wochen ab. Irene Keller verwies auf die Gespräche auf Bundesebene. Schliesslich bezeichnete sie das Vorgehen der SP in dieser Angelegenheit als «Salamitaktik». Die Postulantin dazu: «Wir würden gerne alles auf einmal fordern. Leider sind hier keine grossen Würfe möglich. »

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