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Luzern und Kriens regeln Entwicklung von zwei Quartieren

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Die Städte Luzern und Kriens haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, um die Areale Hinterschlund und Grabenhof weiterzuentwickeln.

Grabenhof und Hinterschlund Luzern
Blick auf die Areale Grabenhof und Hinterschlund. - Stadt Kriens

Wie die Stadt Luyern mitteilt, haben die Städte Luzern und Kriens sowie der Gemeindeverband LuzernPlus im Jahr 2020 eine grundsätzliche Absichtserklärung zur Entwicklung der Areale Hinterschlund und Grabenhof getroffen.

Mit der neuen, nun unterzeichneten Absichtserklärung zwischen den Städten Luzern und Kriens werden die konkreten Schritte und Konditionen bezüglich dieses Vorhabens geregelt.

Die im Regelwerk LuzernSüd festgelegten stadträumlichen Richtlinien sehen auf den Arealen Hinterschlund und Grabenhof unter anderem einen öffentlichen Bogenweg für den Velo- und Fussverkehr sowie Freiräume vor.

Diese Freiräume bestehen aus einem intensiv genutzten Grün- und Freiraum entlang des Bogenwegs, einem Vorranggebiet Natur, Hochwasserschutzmassnahmen sowie der Renaturierung des Schlimbachs.

Realisierung verschiedener Projekte

Für die Realisierung des Bogenwegs und der Freiräume gewährt die Stadt Luzern der Stadt Kriens unbefristete Grunddienstbarkeiten. Im Weiteren wird der Kanton Luzern den Schlimbach renaturieren und Hochwasserschutzmassnahmen realisieren.

Für die Realisierung des Bogenweges, der Freiräume sowie die Renaturierung des Schlimbachs stellt die Stadt Luzern auf dem Areal Grabenhof rund 20’000 Quadratmeter zur Verfügung. Für diese Projektrealisierungen werden Teilflächen auf dem Areal Grabenhof beansprucht, welche aktuell als Familiengärten genutzt werden.

Da die Realisierung im Jahr 2026 geplant ist, sind Kündigungen für diesen Teil der Flächen auf dem Familiengartenareal Grabenhof unumgänglich und wurden fristgerecht auf Ende 2025 ausgesprochen.

Abgabe Hinterschlund im Baurecht und Umzonung

Mit der Absichtserklärung und den weiteren Massnahmen wurden die Voraussetzungen zur definitiven Entwicklung der beiden Areale geschaffen. Da sich das Areal Hinterschlund bereits in der Bauzone für Arbeiten und Wohnen befindet, wird dieses Areal im laufenden Jahr zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben.

Teile des Areals Grabenhof sollen im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Kriens in eine Wohn- und Arbeitszone überführt und von der Stadt Luzern gegen Ende dieses Jahrzehnts zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben werden.

Terrainmietvertrag mit dem Verein Hinterschlund

Mit dem Verein Hinterschlund hat die Stadt Luzern als Grundeigentümerin einen bis Frühjahr 2027 befristeten privatrechtlichen Terrainmietvertrag abgeschlossen. Der Verein Hinterschlund wurde von Bewohnenden der alternativen Wohnform (ehemals Wagenburg) gegründet.

Der Verein bezahlt eine monatliche Entschädigung für die Nutzung der nicht erschlossenen und unbebauten Teilfläche und trägt zudem sämtliche Erschliessungs-, Installations- und Verbrauchskosten.

Basierend auf diesem Terrainmietvertrag hat der Verein ein bestehendes Baugesuch für die mobilen Baubaracken- und Wohnwagen zu Wohnzwecken ergänzt, über welches die Stadt Kriens demnächst entscheiden wird.

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