Luzerner Gemeinden wehren sich gegen geplante Steuerreform
Für den Verband Luzerner Gemeinden geht der kantonale Regierungsrat unter anderem bei der vorgeschlagenen Senkung der Kapitalsteuer zu weit.
Die Luzerner Gemeinden lehnen die von der Kantonsregierung vorgeschlagenen Steuersenkungen als zu radikal ab.
Zu weit gehe der Regierungsrat etwa bei der Senkung der Kapitalsteuer, teilte der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) am Freitag, 20. Januar 2023, mit.
Steuerreform reagiert auf Mindeststeueranforderung von Seiten der OECD
Der Regierungsrat hatte im November 2022 eine Steuerreform in die Vernehmlassung geschickt.
Das Paket ist auch eine Reaktion auf die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angestrebte Mindeststeuer für grosse Unternehmen, welche die Stellung Luzerns im Steuerwettbewerb schwächt.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reform bringt Steuerausfälle von total 180 Millionen Franken. 85 Millionen Franken gehen dabei zu Lasten der Gemeinden.
VLG fordert Abspeckung des Steuerpakets
Steuersenkungen in diesem Umfang seien für die Gemeinden nicht finanzierbar, teilte der VLG mit.
Die Folgen wären vielerorts kommunale Steuererhöhungen, denn auf die Gemeinden kämen grosse Mehrausgaben in der Bildung, der Pflege und im Asylwesen zu.
Der VLG fordert deswegen den Regierungsrat auf, das Steuerpaket abzuspecken und Mass zu halten. Von radikalen Schritten sei abzusehen.
Geplante Senkung der Kapitalsteuer wäre deren faktische Abschaffung, so der VLG
Zu radikal ist dem VLG der Vorschlag der Regierung, die Kapitalsteuer von 0,5 Promille pro Einheit auf fixe 0,01 Promille des Eigenkapitals zu senken, ein Satz der heute schon für qualifizierte Beteiligungen gilt.
Die Gemeinden kritisieren diesen Schritt, der für sie Ausfälle von 35 Millionen Franken bringt, als faktische Abschaffung der Steuer.
Allenfalls sei eine schrittweise Senkung möglich, um die Folgen für die Gemeinden abzufedern.
Fixe Beteiligung an Zusatzeinnahmen verlangt
Der Verband fordert ferner eine fixe Beteiligung von 50 Prozent an den Erträgen, welche es wegen der Mindeststeuer der OECD geben wird.
Der Kanton rechnet hier mit Mehreinnahmen von 55 Millionen Franken.
Die eidgenössischen Räte haben sich dafür ausgesprochen, dass die Kantone die Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigen müssen.