Luzerner Gericht heisst Beschwerden gegen Finanzausgleich 2020 gut
Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerden der Stadt Luzern sowie der Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon gegen den Finanzausgleich 2020 gutgeheissen. Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil hatte das Finanzdepartement ein Gesetz angewendet, das noch nicht in Kraft war.
Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hatte im Juni 2019 die Finanzausgleichszahlungen für 2020 festgelegt. Grundlage der Verfügung war das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich und die entsprechende Verordnung gewesen, beide in der Fassung vom 1. Januar 2020. Diese Bestimmungen waren im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 geändert worden.
Dagegen erhoben die Stadt Luzern und die vier Gemeinden Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat, der diese jedoch ablehnte. Daraufhin wandten sich die Gemeinden an das Kantonsgericht.
Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil stützte sich das Finanzdepartement aber bei den Verfügungen vom Juni 2019 zu Unrecht auf das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die geänderten Erlasse vor deren Inkrafttreten angewendet worden seien, ohne dass die anwendbaren Übergangsbestimmungen dies zugelassen hätten.
Nach Einschätzung des Kantonsgerichts liegt auch keine Lücke hinsichtlich des anwendbaren Rechts vor, welche einer richterlichen Lückenfüllung zugänglich wäre.
Das Gericht verpflichtet den Kanton, für die betroffenen Gemeinden den Finanzausgleich 2020 mit denjenigen Normen zu verfügen, die bis am 31. Dezember 2019 in Kraft waren. Auf die 73 Gemeinden, die die Finanzausgleichsverfügung 2020 nicht anfochten, habe das Urteil gemäss Kantonsgericht keine Auswirkungen, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit.
Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) bedaure, dass das Kantonsgericht die langjährige Praxis, die letztlich im Interesse der Gemeinden liege, aufgrund der fehlenden Übergangsbestimmung nicht stütze, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Der Kanton werde die konkreten Auswirkungen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Mit diesem Entscheid bestätigt das Kantonsgericht das Urteil vom Dezember 2021 betreffend Finanzausgleich 2020 der Gemeinde Altishofen LU. Darin hatte das Gericht eine unzulässige Vorwirkung der angewendeten Rechtsgrundlagen festgestellt.
Das am Montag veröffentlichte Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann beim Bundesgericht angefochten werden.