Martin Hartmann wird Rektor der Universität Luzern
Wie die Universität Luzern bekannt gibt, hat der Universitätsrat Martin Hartmann per 1. August 2024 zum Rektor der Universität Luzern gewählt.
Martin Hartmann, Jahrgang 1968, ist seit 2011 ordentlicher Professor für Philosophie mit dem Schwerpunkt Praktische Philosophie an der Universität Luzern.
Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Philosophischen Institut der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und als Mitarbeiter am Frankfurter Institut für Sozialforschung tätig.
Vor seinem Amtsantritt als Dekan der Kultur und Sozialwissenschaftlichen Fakultät war er Fellow der School of Social Science am Institute for Advanced Study in Princeton.
Martin Hartmann leitet das Philosophische Seminar der Universität Luzern, ist Assoziiertes Vorstandsmitglied der Graduate School an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (GSL) und als wissenschaftlicher Gesamtleiter verantwortlich für den Weiterbildungsstudiengang «Philosophie + Management» sowie die Lucerne Master Class.
Bestens mit der Universität vertraut
Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern und Präsident des Universitätsrats, sagt zur Wahl: «Martin Hartmann ist bestens mit der Universität Luzern vertraut.
Er verfügt über die Weitsicht und Erfahrung, um die auf den Weg gebrachten Entwicklungsschritte der Universität Luzern konsequent voranzutreiben.»
Mit Begeisterung an die neue Aufgabe
Martin Hartmann erklärt: «Ich freue mich sehr über die Wahl und das damit verbundene Vertrauen.
Die Universität hat sich unter Bruno Staffelbach hervorragend entwickelt, dafür steht unter anderem die im Entstehen begriffene Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie.
Es wird für mich darum gehen, die eingeleiteten Prozesse zu konsolidieren, das Profil der Universität nach innen und aussen fortlaufend zu schärfen und die Zusammenarbeit mit den anderen Hochschulen am Ort weiter zu vertiefen.
Ich bin seit über zehn Jahren an der Universität und blicke mit Begeisterung auf diese neuen Aufgaben.» Die Wahl des Rektors erfolgt auf Antrag der Wahlversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren.