Stadt Luzern

Politikfinanzierung der Stadt Luzern wird transparent

Nau.ch Lokal
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Luzern,

Ab 2025 gilt in Luzern ein Transparenzreglement zur Politikfinanzierung. Parteien und Akteure müssen Einnahmen und Wahlkampfausgaben offenlegen.

Der Ausblick auf die Kappelbrücke in der Stadt Luzern.
Der Ausblick auf die Kappelbrücke in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern berichtet, gelten ab dem 1. Januar 2025 die neuen Pflichten zur Offenlegung der Finanzierung von Parteien und anderen politischen Akteurinnen und Akteuren. Die Formulare für die Offenlegung der Finanzierungen stehen ab sofort online zur Verfügung.

Im April 2022 hat der Grosse Stadtrat die Motion «Transparente Politikfinanzierung in der Stadt Luzern» überwiesen und im Mai 2024 ein entsprechendes Reglement über die Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Stadt Luzern (Transparenzreglement) beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, tritt das Transparenzreglement am 1. Januar 2025 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten verbunden sind Pflichten von politischen Parteien und anderen politischen Akteurinnen und Akteuren in der Stadt Luzern. Eine Übersicht über die Meldepflichten ist auf der städtischen Webseite unter «Politikfinanzierung (Transparenzreglement)» zu finden. Die Meldeformulare mit detaillierten Hinweisen werden von der Stadtkanzlei zur Verfügung gestellt. Die Stadtkanzlei plausibilisiert und prüft die Meldungen und publiziert sie auf der genannten Website.

Keine Vorwirkung des Reglements

Die im Grossen Stadtrat vertretenen Parteien müssen jährlich bis Ende Juni Bericht erstatten über ihre Einnahmen und die Herkunft der Mittel. Da das Transparenzreglement keine Vorwirkung entfaltet, hat die detaillierte Berichterstattung durch die Parteien erstmals per Ende Juni 2026 für das Kalenderjahr 2025 zu erfolgen. Freiwillig ist eine Berichterstattung bereits per Ende Juni 2025 für das Kalenderjahr 2024 möglich.

Bei den nächsten städtischen Wahlen müssen neu bei der Einreichung von Wahlvorschlägen für den Grossen Stadtrat oder den Stadtrat die Höhe der vorgesehenen Aufwendungen für die Wahlkampagne offengelegt werden.

Die Offenlegungspflicht betrifft einerseits Personen oder Gruppierungen, die einen Wahlvorschlag einreichen, und andererseits Kandidierende für ihre persönliche Wahlkampagne. Das Formular für die Deklaration dieser Zuwendungen wird zu gegebener Zeit publiziert.

Erstmalige Meldepflicht für Abstimmungen vom 9. Februar 2025

Am 9. Februar 2025 stimmt die Stimmbevölkerung der Stadt Luzern über die Initiative «Cheerstrasse jetzt!» sowie über den Projektierungskredit für ein neues Luzern Theater ab.

Personen oder Gruppierungen, die im Hinblick auf diese städtischen Abstimmungen öffentlich Position beziehen und dafür Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen, sind verpflichtet, die Kampagne zu melden und deren Finanzierung offenzulegen.

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