Fällanden: Höhere Rückvergütung für Solarstrom
Wie die Gemeinde Fällanden informiert, wird die Vergütung rückwirkend ab 1. Januar 2023 erhöht, da diese analog zum Beschaffungspreis ausgerichtet wird.
Der Gemeinderat hat im Juli 2022 die Energie- und Netztarife für das Jahr 2023 festgelegt.
Dabei wurde auch die Rücklieferungsvergütung für eingespeiste elektrische Energie berücksichtigt.
Gemäss Artikel 15 Energiegesetz muss der Netzbetreiber, in diesem Fall das Elektrizitätswerk Fällanden, die Vergütung analog zum Beschaffungspreis ausrichten.
Stark gestiegene Beschaffungspreise
Bei der Tarifkalkulation im Juni 2022 wurde ein Beschaffungspreis von 13,50 Rappen pro Kilowattstunde angenommen.
Die Preise stiegen seit August 2022 stark an, weshalb nun die Vergütung für Stromproduzenten in Fällanden für das Jahr 2023 rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 auf den aktuellen Beschaffungspreis von 18 Rappen pro Kilowattstunde erhöht wird.
Der Tarif für den ökologischen Mehrwert bleibt unverändert bei 4,50 Rappen pro Kilowattstunde (kleine Anlagen) beziehungsweise 2,50 Rappen pro Kilowattstunde (grosse Anlagen).