Parkverbot in der Marktstrasse von Flums wird angepasst
Wie die Gemeinde Flums mitteilt, wird das Parkverbot in der Marktstrasse im Bereich St. Justus- und Unterdorfstrasse auf ein beidseitiges Parkverbot erweitert.
Die Gemeinde Flums setzt die Bevölkerung am 20. März 2023 darüber in Kenntnis, dass das Parkverbot in der Marktstrasse im Abschnitt St. Justus- und Unterdorfstrasse angepasst wird.
Neu wird der nordöstliche Parkverbotsabschnitt um 50 Meter verkürzt und in ein beidseitiges Parkverbot erweitert; angezeigt mit dem Signal «Parkieren verboten» mit Anfangs- und Endetafeln und dem Zusatz «beidseitig».