In Schupfart werden die leer stehenden Wohnungen gezählt
Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, führt das Bundesamt für Statistik am 1. Juni 2023 die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.
Als Stichtag wurde der 1. Juni 2023 festgelegt.
Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leer stehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten, unter Angabe der Anzahl der Zimmer, diese bis spätestens am 17. Mai 2023 den Einwohnerdiensten zu melden.
Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.