Die Ortsplanungsrevision in Aadorf wurde genehmigt
Wie die Gemeinde Aadorf schreibt, wurde die Ortsplanungsrevision genehmigt. Der Richt- und Zonenplan sowie das Baureglement sind seit 1. November 2023 in Kraft.
Am 17. Oktober 2022 ersuchte die Gemeinde Aadorf um Genehmigung der Ortsplanungsrevision.
Den Entwurf der Vorlage hat das Amt für Raumentwicklung (ARE) mit Prüfbericht vom 3. Februar 2021 vorgeprüft.
Die öffentliche Bekanntmachung des kommunalen Richtplans beziehungsweise die öffentliche Auflage des Zonenplans und des Baureglements erfolgten vom 7. bis 26. Januar 2022.
Aufgrund von Einsprachen wurden Änderungen am Zonenplan vorgenommen. Diese Änderungen wurden vom 10. Juni bis 29. Juni 2022 erneut öffentlich aufgelegt.
Gegen den Zonenplan ging ein Rekurs ein
An der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 stimmte der Souverän dem Baureglement und dem Zonenplan zu.
Der kommunale Richtplan wurde am 22. Dezember 2021 vom Gemeinderat erlassen. Gegen den Zonenplan ging beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) ein Rekurs ein.
Die Gemeinde hat daraufhin erneute Abklärungen vorgenommen und ist zum Schluss gekommen, dass die damaligen Überlegungen, die zur Ablehnung der Einsprache geführt haben, zu wenig gestützt waren.
Deshalb hat der Gemeinderat am 10. Mai 2023 eine geringfügige Änderung des Zonenplans nach Paragraf vier des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen.
Der Rekurs wurde gegenstandslos
Die Änderung wurde vom 2. Juni bis 21. Juni 2023 öffentlich aufgelegt.
Mit der Genehmigung des angepassten Zonenplans durch das DBU wurde der Rekurs gegenstandslos.
Der vom Gemeinderat erlassene und vom DBU genehmigte kommunale Richtplan sowie der angepasste Zonenplan und das neue Baureglement wurden per 1. November 2023 in Kraft gesetzt.