Boswil bittet um Rückschnitt der Bepflanzung am Strassenrand
Wie die Gemeinde Boswil mitteilt, werden die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Es wird auf das Baugesetz und Polizeireglements verwiesen. Demnach sind folgende Vorschriften zu beachten:
Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 Meter und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 Meter freizuhalten. In den Sichtzonen (zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückszufahrten, Maisfelder und andere landwirtschaftliche Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und drei Meter jederzeit gewährleistet sein.
Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten und so weiter sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden. Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.
Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters.