Die Sanierungen der Sandackerstrasse in Meisterschwanden beginnt
Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, beginnen am Montag, 4. September 2023 die Sanierungsarbeiten der Sandackerstrasse.
Die Bauarbeiten dauern rund vier Monate und die Hauptarbeiten werden somit per Ende Jahr 2023 abgeschlossen. Die letzten Belagsarbeiten sind für Frühling/Sommer 2024 vorgesehen.
Mit der Sanierung der Sandackerstrasse wird die Gemeinde Meisterschwanden gemäss der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) eine neue Meteorwasserleitung auf diesem Abschnitt erstellen.
Weiter finden diverse Arbeiten an den Trinkwasserleitungen statt.
Als weiterer Auftraggeber wird die AEW Energie AG die Stromversorgung im Baubereich sanieren und ausbauen.
Der bestehende Gehweg wird erweitert
Im Anschluss an die Werkleitungsarbeiten wird die Strasse saniert. Die Abschlüsse am westlichen Strassenrand werden teilweise ersetzt und durchgehend ein neuer Deckbelag eingebaut.
Der heute bereits bestehende Gehweg wird bis zur Flurengasse erweitert.
Am 4. September 2023 beginnen die Installationsarbeiten. Anschliessend folgen die Grabenarbeiten für die neue Meteorwasserleitung, beginnend auf Höhe der Trafostation Sandacker (Knoten Lindenmattweg) in Richtung Norden.
Der Zugang zu den Liegenschaften ist normalerweise gewährt
Die Zufahrt zu den Liegenschaften kann mit kurzen Unterbrüchen (zum Beispiel Planie- und Belagsarbeiten) normalerweise gewährt werden.
Die Verkehrsführung ändert während der Bauzeit mehrmals und wird entsprechend signalisiert.
Die Liegenschaften sind in Abhängigkeit der Bauphase entweder über die Flurengasse oder über die Bahnhofstrasse erreichbar.
Fussgänger und Radfahrer können die Baustelle unter Vorsicht passieren.
Es kann zu Behinderungen, Einschränkungen und Immissionen kommen
Die Zufahrt zur Lindenmattstrasse ab der Bahnhofstrasse wird während der Werkleitungsarbeiten mit einer Fahrbahnverengung aufrechterhalten.
Die Baumeisterarbeiten werden durch die Firma Cellere Bau AG aus Birr ausgeführt. Die Arbeiten werden im Sinne der Versorgungssicherheit der Liegenschaften ausgeführt.
Die Bauarbeiten können nicht ohne örtliche Behinderungen, Einschränkungen und Immissionen für die Anwohner ausgeführt werden.
Die am Bau beteiligten Unternehmungen wurden durch die Bauherrschaften angewiesen diese möglichst minimal zu halten und auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen.