Gemeinde Sins appelliert an Pferde- und Hundebesitzer
Wie die Gemeinde Sins mitteilt, sind Pferde- und Hundebesitzer aufgerufen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäss zu entsorgen.
Ein gutes Mit- und Nebeneinander auf Wegen und Plätzen erfordert auch Regeln bezüglich des Tierkots. Die Tierhalter werden daher aufmerksam gemacht.
Gemäss Polizeireglement § 18 Abs. 4 haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird.
Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen.
Entsorgung von Hundekot über Robidog-Behälter
Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Anzeige oder Ordnungsbusse gerechnet werden. Dies gilt für Pferde- und Hundebesitzer.
Bei dieser Gelegenheit werden die Hundehalter ersucht, darauf zu achten, dass die Versäuberung der Hunde in den zahlreichen Robidog-Behältern deponiert wird.
Plastiksäcke für das Aufnehmen des Hundekots befinden sich bei den Robidog-Behältern oder können gratis bei den Einwohnerdiensten bezogen werden.
Sauberhaltung der Wiesen
Hundekot in Gras und Heu gefährden die Gesundheit von Vieh und Mensch und haben Einfluss auf die Milchqualität.
Verlorene Hundespielgeräte, weggeworfene Äste und Steine können zudem Maschinen beschädigen und Unfälle bewirken.
Die Bevölkerung wird gebeten, auf die Sauberhaltung der Wiesen zu achten.