Prämienverbilligung Krankenkasse für das Jahr 2021
Für Einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenkassenversicherung.

Für Einwohnerinnen und Einwohner in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenkassenversicherung. Die Prämienverbilligung kann online bei der SVA Aargau beantragt werden.
Haushalte, welche mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten von der SVA Aargau automatisch einen Code zugestellt, um die Prämienverbilligung für das Folgejahr zu beantragen. Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen unter www.sva-ag.ch/pv direkt bestellen.
Der Antrag für Prämienverbilligung muss spätestens bis am 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Ausserordentliche Anträge sind möglich, falls sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse massgebend (+/- 20%) verändert haben.