Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Fahrwangen

Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen in Fahrwangen werden gebeten, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4.5 m und über Gehwegen mindestens 2.5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2.0 m, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.

Sichtbehindernde Bäume und Sträucher beseitigen

An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.

Das Zurück- und Aufschneiden hat bis spätestens 30. September 2021 zu erfolgen. Bei unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.

Die Eigentümer privater Liegenschaften werden indessen auch auf die nachbarrechtlichen Bestimmungen hingewiesen und ersucht, Bäume und Sträucher entsprechend den Bestimmungen des ZGB innert gleicher Frist zurückzuschneiden.

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