In Baselland wollen Gemeinden den über Jahre erarbeiteten Kompromiss zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes retten. Der Kanton hatte ihn einseitig sistiert.
Arlesheim. - Keystone
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Die Umsetzung des ausgehandelten Kompromisses für die Revision des Finanzausgleichsgesetzes wurde von der Regierung sistiert.

Nun wollen die Gemeinden diesen Kompromiss retten und lancieren eine Gemeindeinitiative. Das teilt die IG für einen massvollen Finanzausgleich mit.

Ausgehandelter Kompromiss ist bemerkenswert

Über zweieinhalb Jahre haben Vertreter der Gemeinden zusammen mit dem Kanton um einen Kompromiss für die Revision des Finanzausgleichsgesetzes verhandelt.

Das Resultat ist bemerkenswert, denn es ist den Beteiligten nicht nur gelungen, den im interkantonalen Vergleich rekordverdächtigen horizontalen Ausgleich zu senken, sondern sie konnten sich mit dem Kanton gleichzeitig darauf einigen, dessen Anteil am gesamten Ausgleichssystem in geringem Umfang zu erhöhen.

Beide Massnahmen basieren auf der Studie eines externen Beratungsbüros, welche die Regierung zur Evaluation des Baselbieter Finanzausgleiches 2020 in Auftrag gegeben hatte.

Initiative greift drei Punkte aus Gemeindeverhandlungen auf

Dass diese Einigung zwischen Kanton, Geber- und Empfängergemeinden zustande kam, ist auch dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) zu verdanken, welcher alle Gemeinden zur Behandlung dieses Themas zu einer Tagsatzung lud.

Dort einigten sich die Gemeinden auf drei Punkte, welche nun die Gemeindeinitiative aufgreift.

Konkret handelt es sich dabei um die Reduktion des horizontalen Finanzausgleiches, die Anpassung der Lastenausgleichsgefässe an die Teuerung und die angemessene Erhöhung der Kompensationszahlungen des Kantons für die gesetzlich genannten Aufgabenverschiebungen an die Gemeinden.

Hintergrund und Einigung

In der regierungsrätlichen Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich (KKAF), in welcher sowohl Gemeinden als auch Kanton vertreten sind, war eine Vorlage für diese Gesetzesanpassung erarbeitet worden.

Einzig die von Gemeinden ebenfalls geforderte Erhöhung der Kompensationszahlungen wurde nicht in diese Vorlage aufgenommen.

Der Kanton hatte aber zugesichert, diese Frage zeitnah in eine dritte Revision des Gesetzes aufzunehmen, und den verbleibenden Vorschlag zur Vernehmlassung verabschiedet.

Diese konnte im Januar 2024 plangemäss abgeschlossen und ausgewertet werden.

Gemeindeinitiative will ausgehandelten Kompromiss retten

Überraschenderweise beschloss die Kantonsregierung im März 2024 aufgrund der sich verschlechternden Finanzlage, das Verfahren einseitig zu sistieren und die Vorlage nicht an den Landrat zu überweisen.

Irritiert mussten die Gemeinden diesen Verfahrensabbruch zur Kenntnis nehmen. Aus ihrer Sicht verpasst der Kanton die Möglichkeit, einen über Jahre erarbeiteten Kompromiss zwischen Geber- und Empfängergemeinden zu Ende zu führen.

Um den ausgehandelten Kompromiss zu retten, bleibt den Gemeinden nur das Mittel der Gemeindeinitiative.

Eine solche lanciert nun die Interessensgemeinschaft für einen massvollen Finanzausgleich (IG), bestehend aus Gebergemeinden der Regionen Birsstadt und Leimental Plus.

Initiative und Ziele

Die Initiative basiert mehrheitlich auf der Vorlage der KKAF, welche bereits das Vernehmlassungsverfahren durchlaufen hatte.

Hinzu kommt schliesslich die dringend notwendige Erhöhung der Kompensationszahlungen seitens des Kantons, welche die Gemeinden ebenfalls an der Tagsatzung gefordert hatten.

Die Kosten der 2015/2016 durch den Kanton an die Gemeinden übertragenen Aufgaben im Bildungsbereich (6. Primarschuljahr) und bei den Ergänzungsleistungen sind seitdem massiv gestiegen, sodass die damals vom Kanton beabsichtigte kostenneutrale Abgeltung seit Jahren nicht erreicht wird.

Aus Rücksicht auf die Kantonsfinanzen beantragt die IG lediglich die Anpassung dieser Kompensationszahlungen an die aufgelaufene Teuerung.

Zustimmung von mindestens fünf Gemeinden nötig

Gesetzlich braucht es für die Einreichung einer Gemeindeinitiative die Zustimmung von fünf Gemeindelegislativen (Gemeindeversammlung oder Einwohnerrat).

Um nicht weitere Zeit zu verlieren, wird die IG diese Initiative so schnell wie möglich einreichen, sobald die ersten fünf Gemeinden der Einreichung zugestimmt haben.

Dieser Zeitpunkt könnte Ende Oktober 2024 erreicht sein.

Das Ziel der IG ist es, die ursprünglich geplante Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem 1. Januar 2027 umsetzen zu können.

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