In Egerkingen sinken 2024 die Gebühren für die Hundehaltung
Wie die Gemeinde Egerkingen mitteilt, wird für das Jahr 2024 den Hundehalteren von Egerkingen nur die Hundesteuer von 80 Franken in Rechnung gestellt.
Alle Hundehalter werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2024 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die Einwohnergemeinden ziehen bei den Hundehaltenden jährlich eine Hundesteuer und eine Kontrollzeichengebühr ein, letztere geht vollumfänglich an den Kanton.
Für das Jahr 2024 wird den Hundehalteren von Egerkingen nur die Hundesteuer von 80 Franken in Rechnung gestellt.
Die Kontrollzeichengebühr von zusätzlich 40 Franken entfällt im Jahr 2024 aufgrund der geplanten Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes.
Erhebung der Mahngebühr auf nicht bezahlte Hundesteuern
Alle Einwohner, welche im Amicus als Hundehalter registriert sind, erhalten bald eine Rechnung.
Mit der ersten Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von 50 Franken auf nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.
Leinenpflicht im Wald vom bis Ende Juli 2024
Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden.
Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.
Ausserdem gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine generelle Leinenpflicht im Wald.