Russikon

Der Gebührentarif von Russikon wird umfassend angepasst

Nau.ch Lokal
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Pfäffikon,

Wie die Gemeinde Russikon meldet, betreffen die Änderungen die Baukontrollgebühren, die Kanzlei, allgemeine Gebühren im Schulwesen und Einbürgerungsgebühren.

Der Gemeindehausplatz in Russikon im Zürcher Oberland.
Der Gemeindehausplatz in Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Anpassungen betreffen einerseits die Baukontrollgebühren sowie die Kanzlei und allgemeine Verwaltungsgebühren im Schulwesen.

Andererseits werden die Einbürgerungsgebühren reduziert. Mit der neuen Gemeindeordnung ist der Gemeinderat abschliessend für die Einbürgerungen zuständig.

Dadurch entfällt die aufwendige und kostenintensive Bearbeitung solcher Gesuche zuhanden der Gemeindeversammlung.

Publikationskosten des Zürcher Oberländers entfallen

Die bisherigen Einbürgerungsgebühren sind nicht mehr gerechtfertigt beziehungsweise entsprechen nicht mehr dem Kostendeckungsprinzip.

Dieses besagt, dass der gesamte Gebührenertrag die gesamten Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges nicht oder nur geringfügig übersteigen darf.

Da zudem per 1. April 2023 die Webseite der Gemeinde Russikon als amtliches Publikationsorgan gilt, entfallen die Publikationskosten des Zürcher Oberländers für solche Einbürgerungen.

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