Der Gemeinderat von Pfäffikon ZH lehnt SVP-Initiative ab
Der Gemeinderat Pfäffikon ZH beantragt der Gemeindeversammlung vom 14. November 2022 die Ablehnung der Initiative zum Weiterbetrieb des Kleinwasserkraftwerks.
Wie die Gemeinde Pfäffikon ZH mitteilt, richtete die SVP Pfäffikon am 6. April 2022 eine Initiative an den Gemeinderat. Sie hat zum Ziel, das ehehafte Wasserrecht für das «Kleinkraftwasserwerk Mühle Egli» und den Dorfbach zu schützen. Zudem soll die Gemeinde das Kleinwasserkraftwerk wie bis anhin betreiben.
Als Folge der Initiative soll möglichst die ganze Anlage vom Tobelweiher, Luppmen, Krebsiweiher, Gemisbächli, Mühleweiher, Druckleitung und Dorfbach bis Pfäffikersee gemäss heutigem Bestand bestehen bleiben. Ein Gesamtprojekt soll der Gemeindeversammlung bis spätestens 31. Dezember 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Begründung der Initianten
Die Initiative nimmt drei Anliegen auf: Das Ökosystem des Dorfbaches und der dazugehörigen Weiheranlagen wird durch das Wasserrecht geschützt. Aufgrund des drohenden Energiemangels ist es laut Initianten ein Gebot der Stunde, das Kleinwasserkraftwerk weiterhin zu betreiben.
Wie die Initianten argumentieren, wird schliesslich mit der Turbinenanlage Mühle Egli ein für die Region wichtiges Kulturgut erhalten. Der Dorfbach und die Nutzung der Wasserkraft sind seit 1464 (Mühle Egli) Zeitzeugen der Entwicklung Pfäffikons.
1882 wurde die Luppmen gestaut (Tobelweiher) und in Pfäffikon eines der ersten Kraftwerke der Region in Betrieb genommen. Die Wasserkraft in Pfäffikon soll laut Initianten wieder stärker genützt werden als Ergänzung zu Wärmeverbund-Systemen und Solarenergie.
Empfehlung des Gemeinderats und Werkkommission
Gemeinderat und Werkkommission sind sich einig, dass aufgrund der heute vorliegenden Auflagen ein vernünftiger Betrieb des Kleinwasserkraftwerkes nicht möglich ist und auch aus betriebs-wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn macht.
Auflagen zu den Vorschriften in Bezug auf die Restwassermenge, den Hochwasserschutz oder die Sicherstellung der «Fischgängigkeit» verursachen hohe Investitionen, beschränken aber gleichzeitig die Möglichkeit der Stromerzeugung.
Mit den notwendigen finanziellen Mitteln lässt sich beispielsweise mit Fotovoltaikanlagen deutlich mehr Energie zu tieferen Gestehungskosten erzeugen. Zudem wird das Ökosystem der Luppmen als Fliessgewässer weniger belastet.
Der Gemeinderat will sich aber für den Erhalt der Weiheranlagen einsetzen. Auch die Zuleitungen und das Kleinwasserkraftwerk sollen belassen werden. Sie sind wichtige Zeitzeugen. Die Initiative ist jedoch abzulehnen.