Luppmen-Areal in Fehraltorf wird zum neuen Lebensraum
In Fehraltorf entsteht auf dem Luppmen-Areal ein Quartier mit Wohnraum für 450 Menschen und Gewerbeflächen. Die Planungsunterlagen liegen bis Januar 2025 auf.
Wie die Gemeinde Fehraltorf berichtet, sind die Planungsgrundlagen für den gewerblichen Arealstreifen Luppmen erarbeitet worden, welche die Weiterentwicklung zu einer gemischt genutzten Überbauung mit Gewerbe- und Wohnräumen ermöglichen. Diese Unterlagen liegen von Anfang November 2024 bis Mitte Januar 2025 zur Einsichtnahme und Mitwirkung auf und sollen im nächsten Jahr an die Gemeindeversammlung gelangen.
Die Electrosuisse hat ursprünglich mit der Absicht, die Ausnutzungsreserven mit einer Wohnüberbauung zu realisieren, einen Entwicklungsanstoss gegeben. Der Gemeinderat und die Grundeigentümerschaften sind seit mehreren Jahren im Gespräch.
Zwischenzeitlich ist über den ganzen Arealstreifen entlang der Luppmenstrasse ein Entwicklungskonzept erarbeitet worden, dessen wesentliche Eckpunkte in einem Gestaltungsplan festgehalten sind.
Begrünte Zwischenhöfe schaffen Lebensqualität
Neue Hauptgebäude müssen quer zur Bahnlinie gesetzt werden, womit Durchblicke und eine gute Quartierdurchlüftung gewährleistet und begrünte Zwischenhöfe geschaffen werden können.
Die mit Bäumen durchsetzten Zwischenhöfe werden sich mit dem Grünraum der Luppmen/Kempt zu einer Einheit verweben. Die Möglichkeit eines durchgehenden Sockelgeschosses entlang der Bahnlinie erlaubt die Anordnung von Nebennutzungen und von oberirdischen Parkierungsanlagen.
Die Eindeckung des Sockelgeschosses kann als erweiterter Aussenraum genutzt werden. Mindestens ein Drittel der Überbauung muss gewerblich genutzt werden, der Rest darf als Wohnraum erstellt werden.
Standortnähe fördert hohe Nachfrage in Fehraltorf
Bei vollständiger Überbauung kann Wohnraum für rund 450 Menschen und mindestens 8000 Quadratmeter Nutzfläche für zahlreiche Gewerbeeinheiten geschaffen werden. Die Realisierung in Etappen ist möglich und wahrscheinlich.
Die gute Standortgunst mit der Nähe zum Bahn- und Bushof Fehraltorf lässt eine grosse Nachfrage erwarten und wird für einen hohen Belegungsgrad sorgen. Ergänzend zum Gestaltungsplan wird die Grundzonierung in einer Teilrevision der Nutzungsplanung angepasst.
Die Unterlagen wurden von der Baudirektion bereits vorgeprüft und die aktuellen Fassungen liegen seit 1. November 2024 bis am 14. Januar 2025 zur Einsicht auf. Begründete Einwendungen können an das Bauamt Fehraltorf eingereicht werden.