Wie die Gemeinde Russikon meldet, hat die Gemeindeversammlung entschieden, keine kommunale Mehrwertabgabe einzuführen.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland.
Das Gemeindehaus Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat Russikon hat der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beantragt, auf Planungsvorteilen, die durch Auf- oder Umzonung entstehen, eine Mehrwertabgabe zu erheben.

Die Freifläche sollte auf 1200 Quadratmeter sowie die Mehrwertabgabe auf 40 Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts festgelegt werden.

Anlässlich der Gemeindeversammlung wurde beantragt, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten.

Die Gemeindeversammlung Russikon ist dem diesbezüglichen Änderungsantrag gefolgt und hat entschieden, keine kommunale Mehrwertabgabe einzuführen.

Die Baudirektion erliess die Nichtgenehmigung

Der Beschluss wurde der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht.

Diese hat nach erfolgter Genehmigungsprüfung schliesslich die Nichtgenehmigung erlassen. Die Nichtgenehmigung erfolgte aufgrund des Bundesgerichtsurteils im Fall «Meikirch».

Das Bundesparlament hat im Rahmen der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts reagiert.

Es hat konkretisiert, dass Mehrwerte bei Auf- und Umzonungen im Gegensatz zu Mehrwerten bei Einzonungen nicht zwingend auszugleichen sind.

Es ist im Kanton wieder zulässig, auf den Mehrwertausgleich zu verzichten

Das neue Recht kann zur Auslegung der heute geltenden Regelung herangezogen werden.

Es ist somit im Kanton Zürich wieder zulässig, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten.

Die an der Gemeindeversammlung festgesetzte Vorlage «Teilrevision BZO» (Bau- und Zonenordnung) wurde nun nochmals zur Genehmigung an die Baudirektion eingereicht.

Eine erneute Behandlung durch die Gemeindeversammlung ist nicht notwendig.

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