Gemeinde Pratteln erinnert neue Richtlinien für Neophyten
Wie die Gemeinde Pratteln mitteilt, tritt ab dem 1. September 2024 ein schweizweites Verbot von mehreren invasiven Neophyten in Kraft.
Ab dem 1. September 2024 tritt ein schweizweites Verbot von mehreren invasiven Neophyten in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Dafür hat der Bundesrat eine Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung beschlossen.
Import, Verkauf oder Verschenken verboten
Sie soll verhindern, dass weitere invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort stark ausbreiten.
Verboten werden der Import, der Verkauf oder das Verschenken von invasiven Neophyten.
Pflanzen, welche sich bereits in Gärten befinden, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Schmallblättrige Greiskraut und einjähriges Berufskraut betroffen
Die durch das Verbot betroffenen Arten werden im Anhang der Verordnung aufgelistet.
Unter anderem betrifft dies die auch in Pratteln vorkommenden Neophyten wie das Einjährige Berufskraut oder das Schmallblättrige Greiskraut.
Aber auch der Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder), der Kirschlorbeer oder die Hanfpalme sind vom Verbot betroffen.
Weitere Hinweise und Informationen zu invasiven Arten sind in der Broschüre «Fremde Pflanzen in heimischen Gärten» oder online zu finden.