Änderungen bei der Hundesteuer für 2024 in Reinach AG
Wie die Gemeinde Reinach meldet, werden im Mai die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 verschickt. Eine neue Verordnung zum Hundegesetz ist in Kraft.
Infolge Änderung der Hundeverordnung per 1. März 2024 gibt es bei der Rechnungsstellung der Hundetaxe einige Anpassungen.
Für alle Hunde, die am 30. April in der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai 2024 eine Hundetaxe von 120 Franken in Rechnung gestellt.
Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen.
Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.
Meldepflicht und Verantwortlichkeiten
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund (auch aus eigener Zucht) ab dem dritten Lebensmonat bei ihrer Wohngemeinde anzumelden.
Die Meldepflicht umfasst ausserdem Namens- und Adressänderungen, einen allfälligen Halterwechsel, den Tod des Hundes und Massnahmen, die von einem anderen Kanton angeordnet wurden.
Ferner muss bei der Anmeldung des Hundes in der Wohngemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) abgegeben werden.