Zweisimmen nimmt Baugesuche nur noch via eBau an
Ab dem 1. März können Baugesuche nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Dazu kann das BE-Login genutzt werden.

Ab dem 1. März 2022 müssen sämtliche Baubewilligungsgesuche zwingend über die digitale Plattform eBau erfasst werden. Die entsprechende Gesetzesänderung des kantonalen Baugesetzes tritt ab diesem Datum in Kraft.
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen daher ab sofort in eBau ausgefüllt und folgend der Gemeinde übermittelt werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Baugesuche nur noch in elektronischer Form entgegenzunehmen.
Eine Anmeldung zur eBau Plattform erfolgt über das sogenannte BE-Login, dass zum Beispiel bereits zur digitalen Bearbeitung der Steuererklärung genutzt wird.