Die Umsetzung der Pflegeinitiative in Obwalden ist auf Kurs

Wie der Kanton Obwalden berichtet, setzt Obwalden die Pflegeinitiative mit finanzieller Unterstützung für Ausbildungs- und Pflegebetriebe um.

Spitex
Mitarbeiter Spitex. - keystone

Zur Umsetzung der Pflegeinitiative sollen Ausbildungsbetriebe im Bereich der Pflege, Spitex-Organisationen, die Höhere Fachschule XUND und Studierende der Pflege auf Tertiärstufe finanziell unterstützt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat dafür bereits im Sommer 2023 eine Projektgruppe eingesetzt. Der Entwurf des Einführungsgesetzes für die Umsetzung dieser ersten Etappe der Pflegfinanzierung ist bis 8. März 2024 in der Vernehmlassung.

Am 28. November 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Pflegeinitiative angenommen. Nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen, verabschiedete das Parlament am 16. Dezember 2022 das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» (erste Etappe).

Der Projektstart für die Umsetzung der Initiative im Kanton Obwalden erfolgte diesen Sommer. Nun hat der Regierungsrat den Entwurf für das kantonale Einführungsgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege verabschiedet und bis 8. März 2024 in Vernehmlassung gegeben.

Finanzielle Unterstützung für Pflegebetriebe, Spitex-Organisationen, die Höhere Fachschule XUND und Studierende

Mit der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der sogenannten Ausbildungsoffensive – soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in «Pflege höhere Fachschule (HF)» und in «Pflege Fachhochschule (FH)» erhöht werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Betriebe im Bereich der Pflege (Kantonsspital, Alters- und Pflegeheime und Spitex), Studierende der Pflege HF und FH und die Höhere Fachschule XUND finanzielle Beiträge.

Die Regierungsrat Pflegebetriebe sind im Gegenzug verpflichtet, eine genügende Anzahl an Pflegefachpersonen auszubilden, um den künftigen Bedarf decken zu können.

Die Beiträge an die Pflegebetriebe und die Studierenden werden zur Hälfte vom Bund und zu je einem Viertel vom Kanton und den Einwohnergemeinden finanziert.

Die Beiträge an die höheren Fachschulen werden je zur Hälfte vom Bund und vom Kanton finanziert. Die Beiträge des Bundes sind auf acht Jahre befristet.

Zentralschweizer Kantone arbeiten zusammen

Im Auftrag der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) wird die erste Etappe der Pflegeinitiative in der Zentralschweiz koordiniert umgesetzt.

Für die entsprechenden Koordinations- und Grundlagenarbeiten erhielt das Bildungszentrum XUND einen Auftrag. «Die Zusammenarbeit mit den anderen Zentralschweizer Kantonen ist für uns sehr wertvoll», betont Regierungsrat Christoph Amstad und führt aus: «Um den Pflegeberuf zu fördern, setzen wir in der Zentralschweiz mit dem Aktionsplan BerufsmarketingPLUS 2024-2026 zudem zusätzliche Massnahmen koordiniert um, zum Beispiel mit der Kampagne für Quer- und Wiedereinsteigende und mit den Zentralschweizer Wochen der Gesundheitsberufe.»

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Zweite Etappe: Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Es ist vorgesehen, dass in der zweiten Etappe die weiteren Forderungen der Pflegeinitiative umgesetzt werden: Im Zentrum stehen dabei Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung in der Pflege und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen.

Die entsprechenden Gesetzesentwürfe gibt der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung.

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