Pflegeinitiative: Diesen Gegenvorschlag macht der Bundesrat
Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ab, macht aber einen Gegenvorschlag, der bei einem Nein an der Urne rechtskräftig würde.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat empfiehlt die Pflegeinitiative abzulehnen.
- Bei einem Nein würde der Gegenvorschlag des Bundesrats rechtskräftig werden.
- Dieser Vorschlag übernimmt zentrale Teile der Forderungen der Initiative.
Bundesrat und Parlament sind sich einig: Die Pflegeinitiative, wie sie in ihrer originalen Form eingereicht wurde, ist zu extrem. Trotzdem soll die Pflege-Branche in jedem Fall gefördert werden. Deswegen wurde ein Gegenvorschlag erarbeitet.
Im Nationalrat wurde die Initiative mit 116 Nein-Stimmen zu 74 Ja-Stimmen abgelehnt. Mit 30 zu 14 Stimmen hat sich der Ständerat gegen die Initiative gestellt. Der Bundesrat empfiehlt am 28. November 2021 ein Nein.
Direkter Eingriff bei Löhnen zu extrem
Grund für die Ablehnung ist hauptsächlich der vorgeschlagene, direkte Eingriff des Bundes in die Regelung von Arbeitsbedingungen und Löhnen. Diese sollen weiterhin durch Kantone, Sozialpartner und die jeweiligen Einrichtungen gemeinsam bestimmt werden.
Wird die Pflegeinitiative vom Volk abgelehnt, tritt aber der indirekte Gegenvorschlag des Bundes in Kraft. «Der ambitionierte Gegenvorschlag nimmt die wichtigsten Anliegen der Initiative auf», betonte Gesundheitsminister Alain Berset an einer Medienkonferenz.
In diesem Gegenvorschlag soll der Bund die Ausbildung von Pflegefachkräften in den nächsten acht Jahren mit einer Milliarde Franken fördern. So sollen rasch neue Ausbildungsplätze generiert werden, um dem Bedarf an Pflegepersonal entgegenzukommen.
Kontrollmechanismus bei Abrechnung fehlt der Pflegeinitiative
Auch der geforderten, direkten Abrechnung bei Versicherungen stimmt der Bundesrat zu. Er sieht aber einen zusätzlichen Kontrollmechanismus vor. Dieser soll verhindern, dass durch die getroffenen Massnahmen Krankenkassenprämien steigen.
Durch diesen Gegenvorschlag soll die Pflegesituation in der Schweiz verbessert werden, ohne dass der Bund bei den Arbeitsbedingungen direkt eingreift.