Informationen zur Pflegeinitiative in der Schweiz
Die Pflegeinitiative soll die Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf verbessern, die Ausbildung zur Pflegefachkraft fördern und verfrühte Berufsaustiege verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 28. November 2021 entschied die Schweiz über die Pflegeinitiative ab.
- Sie soll die Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegenden verbessern.
- Bei einem Nein würde der Gegenvorschlag des Bundesrats rechtskräftig werden.
Am 28. November 2021 entschied die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» ab. Sie wurde 2017 eingereicht und soll die Arbeitsbedingungen von Pflegenden verbessern.
Die sogenannte «Pflegeinitiative» verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und entsprechend fördern. Allen Menschen soll demnach der Zugang zu Pflege von hoher Qualität garantiert werden.
Dazu benötigt es laut den Initianten eine ausreichende Anzahl an diplomierten Pflegefachpersonen. Diese könne momentan und besonders in Zukunft kaum sichergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Initiative neue Regelungen bei Arbeitsbedingungen, Löhnen, Weiterbildung und Abrechnung mit Krankenkassen vor.
Arbeitsbedingungen durch Bund geregelt
Konkret soll der Bund Arbeitsbedingungen und Löhne direkt und verbindlich mit Spitälern und anderen Einrichtungen festlegen. Somit sollen Arbeitszeiten angenehmer gestaltet werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu garantieren. Dienstpläne müssten sich also künftig an die Vorschriften des Bundes halten. Momentan sind dafür Kantone, die Betriebe und soziale Verbände gemeinsam zuständig.
Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sollen Pflegeleistungen mit einem höheren Tarif abgegolten werden. So könnte man laut den Initiantinnen und Initianten die Arbeit auf mehr Fachkräfte verteilen. Das macht den Pflegeberuf auch über längere Zeit weniger belastend und somit attraktiver.
Direkte Abrechnung bei Krankenkassen durch Pflegeinitiative
Ein weiterer Punkt der Initiative betrifft die Abrechnung mit Versicherungen. Momentan können Pflegerinnen und Pfleger nur Leistungen abrechnen, welche von Ärztinnen oder Ärzten angeordnet wurden. Dank der Pflegeinitiative soll bei gewissen Leistungen künftig eine direkte Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung möglich sein.
Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, deswegen wurde ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet. Sollte die Pflegeinitiative am 28. November 2021 abgelehnt werden, tritt stattdessen dieser Vorschlag in Kraft. Erste Meinungsumfragen weisen aber auf ein deutliches Ja hin.
Abstimmungsresultat
Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 mit 61 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,3 Prozent.