Obwalden passt das kantonale Recht an das neue Geldspielgesetz des Bundes an. Die Vorlage war im Parlament am Freitag unbestritten.
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Swisslos (Symbolbild) - Keystone
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Obwalden passt das kantonale Recht an das neue Geldspielgesetz des Bundes an. Die Vorlage war im Parlament am Freitag unbestritten. Für Diskussionen sorgte dagegen die Vergabe der Swisslos-Gelder.

Das neue Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz, über das der Kantonsrat in erster Lesung befand, bringt nur wenige Änderungen. So sind neu etwa kleine Pokerturniere im Kanton zulässig. Im Gesetz verankert werden überdies die Grundsätze über die Vergabe der Reingewinne aus Grossspielen, also Beiträge aus dem Swisslos-Fonds.

Zu den Swisslos-Geldern hatte das Obwaldner Parlament bereits 2018 ein Postulat überwiesen. Dieses forderte eine Überprüfung der Vergabekompetenzen des Regierungsrats und allenfalls eine nötige Zustimmung des Kantonsrats ab einer gewissen Höhe. Beitragsleistungen für Einzelprojekte mit Ausgaben über 20'000 Franken seien zudem im Budget auszuweisen.

Die Regierung will allerdings weder an der Vergabepraxis noch an der Publikationspraxis rütteln, wie sie in einem Bericht festhält, den sie im Rahmen der Gesetzesbotschaft vorlegte. So würden etwa die Vergaberegeln unabhängig von der Beitragshöhe gelten. Auch sollen die einzelnen Empfänger weiterhin vor einer Zur-Schau-Stellung geschützt werden.

Adrian Haueter (CVP), der den Vorstoss eingereicht hatte, äusserte sich enttäuscht über die «minimalistische Auslegeordnung» der Regierung. Immerhin sei ein Minimalziel erreicht dank einer Anmerkung der Kommission für strategische Planungen und Aussenbeziehungen (KSPA) zum Bericht.

Diese schreibt fest, dass der Regierungsrat die Verwendung der Swisslos-Gelder, etwa bezüglich Zuständigkeit und Vergabekompetenzen sowie unterstützte Grossprojekte ab 50'000 Franken, im Geschäftsbericht jährlich ausführt, dies als Kompromiss zur Forderung im Postulat.

Gegen die Anmerkung redete Branko Balaban (FDP) an. Die Geschäftsprüfungskommission habe die Vergabe in der Vergangenheit überprüft und für gut befunden. Wichtig sei die saubere Verteilung und nicht, wer wieviel Geld erhalte. Er sehe keinen Nutzen einer Publikation, aber den zusätzlichen Aufwand.

Dominik Rohrer (CVP) erwiderte, es habe seitens der Verwaltung keine Opposition gegeben gegen die Auflistung. Es gehe um mehr Transparenz. Es sei unübersichtlich, wie die Gelder verteilt würden, bemängelte ferner Guido Cotter (SP). Es gehe schliesslich um eine beträchtliche Summe.

Christoph von Rotz (SVP) sprach sich ebenfalls für die Anmerkung aus, zumal die Vergabe immer wieder für Diskussionen sorge. Roland Kurz (FDP) dagegen sagte, es gehe um Vertrauen in die Regierung. Diese habe seine Partei und lehne die Anmerkung daher ab.

Die Anmerkung ändere nichts an der gängigen Praxis, präzisierte Peter Seiler (SVP), Präsident der Kommission für strategische Planungen und Aussenbeziehungen (KSPA). Sie gebe aber etwas mehr Sicht in den Nebel.

Er bedanke sich für das Vertrauen, das der Rat der Regierung ausgesprochen habe, sagte Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP). Vieles von dem, was bezüglich Transparenz gesagt worden sei, finde man heute bereits, wenn man danach suche. Die Regierung sei über die Anmerkung alles andere als erfreut, opponiere aber nicht, wenn sie dazu führe, dass man die Diskussionen beenden könne.

Am Ende nahm das Parlament vom Bericht mit der Anmerkung Kenntnis mit 45 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen. Das Einführungsgesetz sorgte für keine Diskussionen. Die Schlussabstimmung folgt nach der zweiten Lesung im September.

Die neue Gesetzgebung führt zudem zu Anpassung zweier Konkordate. Diese waren im Kantonsrat unbestritten und wurden einstimmig genehmigt. Hätte Obwalden die Anpassung nicht vorgenommen, wären dem Kanton jährlich zwei Millionen Franken Swisslos-Gelder entgangen.

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