Obwalden senkt den Selbstbehalt bei der Prämienverbilligung
Im Kanton Obwalden sinkt der Anteil der Krankenkassenprämien, den Empfängerinnen und Empfänger von Prämienverbilligung selber berappen müssen, deutlich. Der Kantonsrat setzte in seiner Sitzung vom Donnerstag den Selbstbehalt bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 35'000 Franken bei 9,75 Prozent fest.
Im Vorjahr lag er bei 11 Prozent. Das Parlament genehmigte die Senkung mit 46 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Grund für den merklich tieferen Selbstbehalt als in den Vorjahren ist die bessere Datenqualität für die Modellberechnungen der kantonalen Steuerverwaltung.
2022 werden somit voraussichtlich 30,3 Prozent der Obwaldner Bevölkerung Prämienverbilligungsbeiträge erhalten. Der Bundesrat schlägt vor, dass einem Drittel der Bevölkerung die Prämien verbilligt werden sollen. Im letzten Jahr waren es 30 Prozent, zuvor jeweils leicht mehr. Obwalden hat die fünfttiefsten Durchschnittsprämien der Schweiz.
Im Obwaldner Budget 2022 sind für die Prämienverbilligung 22,6 Millionen Franken eingestellt. Davon übernimmt der Bund rund 13 Millionen Franken. Im Vorjahr wurden 20,5 Millionen Franken ausbezahlt.
Obwalden ist laut Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser (FDP) einer der wenigen Kantone, der das Kantonsparlament über die Ausgestaltung der Prämienverbilligung befinden lässt. Im laufenden Jahr gehe das Geld zu 91,6 Prozent an Menschen, die über anrechenbares Einkommen von unter 50'000 Franken verfügen, was je nach Abzügen einem Brutto-Einkommen von bis zu 80'000 Franken entspreche.
Der Vorwurf aus den Reihen der CSP, wonach Familien mit Kindern zu wenig entlastet würden, liess sie die Finanzdirektorin nicht gelten. Diese seien gut abgedeckt. Sie erwähnte aber, dass das Gesundheitsamt an der Erarbeitung eines Wirkungsberichts zur Prämienverbilligung sei.