Dörflingen: Anmeldung von Wasserbezug ab Feuerwehrhydranten
Wie die Gemeinde Dörflingen mitteilt, muss der Wasserbezug ab den Feuerwehrhydranten angemeldet werden.
Unangemeldeter und nicht bewilligter Wasserbezug ab den Feuerwehrhydranten stellt eine Straftat dar.
Die Gemeinde Dörflingen informiert die Einwohner, dass daher der Wasserbezug zum Beispiel für Private, landwirtschaftliche Nutzung oder die Befüllung von Pools zwingend angemeldet werden muss.
Die gemessene oder berechnete Wassermenge wird dem Bezüger durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.