Geroldswil: Vorübergehende Verkehrsanordnung der Huebwiesenstrasse
Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, gibt es eine vorübergehende Verkehrsanordnung der Huebwiesenstrasse ab dem 7. März 2022 bis 27. Mai 2022.

Aufgrund der Arbeiten zur Fernwärmefeinerschliessung der Huebwiesenstrasse sowie der damit verbundenen erschwerten Verkehrsführung wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung (kursiv) getroffen:
Verkehrsanordnung und Dauer
Huebwiesenstrasse, ab Einmündung Gmeindhüsliweg in Fahrtrichtung Dorfstrasse gesperrt, Signal 2.02 (Einfahrt verboten, mit Zusatz: ausgenommen Baustellenverkehr). Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab 7. März 2022 bis 27. Mai 2022.
Missachtung
Eine Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.