Fristerstreckung für Steuererklärung 2024 in Freienbach
Freienbach verschickt die Steuererklärungsformulare im Februar 2025. Eine Fristerstreckung kann bis 31. März beantragt werden, maximal bis 31. Dezember 2025.
Wie die Gemeinde Freienbach mitteilt, werden die Formulare für die Steuererklärung im Februar 2025 verschickt. Wer seine Steuererklärung 2024 aufgrund fehlender Angaben oder Unterlagen nicht bis am 31. März 2025 einreichen kann, hat die Möglichkeit, eine Fristerstreckung zu beantragen.
Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März 2025 eingereicht werden. Nach diesem Datum eingehende Gesuche werden nicht mehr gutgeheissen. Die Eingabefrist kann bis maximal 31. Dezember 2025 verlängert werden.